Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Kanada

47.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Kanada

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Art. 32 des Abkommens wurden am 6. Dezember 2021 bzw. 1. März 2023 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 32...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT