Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen

157.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen

[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Oktober 2015 ausgetauscht; das...

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