Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt

57.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt

[Abkommenstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei hat der letzte Vertragsstaat gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens am 4. Juni 2010 den Abschluss des für das Inkrafttreten erforderlichen...

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