Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und den Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen

14. Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und den Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2013 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

1. Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen

Anlage 1

2. Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und den Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen

Anlage 2

Heinisch-Hosek

BGBl. II Nr. 14/2014

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem


Anlage 1

Anlage 2

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