Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst

259. Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst

§ 1.

Bestimmte Wehrpflichtige, die auf Grund meiner Verfügung vom 6. April 2020, BGBl. II Nr. 131/2020, zum Einsatzpräsenzdienst einberufen wurden, werden nach § 28 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2019, mit Ablauf des 12. Juni 2020 aus diesem Präsenzdienst entlassen.

§ 2.

Die Entlassung nach § 1 betrifft jene Wehrpflichtigen, die zu diesem Zeitpunkt in folgenden strukturierten Einheiten eingeteilt sind:

1. 3. Jägerkompanie des Jägerbataillons VORARLBERG,
2. 3. Jägerkompanie des Jägerbataillons SALZBURG,
3. 1. Jägerkompanie des Jägerbataillons OBERÖSTERREICH,
4. 1. Jägerkompanie des Jägerbataillons
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