Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007 Ausgegeben am 21. Februar 2007 Teil III

21. Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

21.

Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden die nachstehenden Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 156/2004) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens angenommen und sind mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten:

[Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

Gusenbauer

www.ris.bka.gv.at

BGBl. III Nr. 21/2007

Bundeskanzleramt -...

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