Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Bekanntmachung eines Antrags auf Freistellung von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste durch die Europäische Kommission

472. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Bekanntmachung eines Antrags auf Freistellung von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste durch die Europäische Kommission

Gemäß § 179 Abs. 6 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 128/2013, wird kundgemacht:

Die Europäische Kommission hat im ABl. Nr. C 303 vom 19.10.2013 S. 28 bekannt gemacht:

?Bei der Kommission ging am 1. Oktober 2013 ein Antrag gemäß Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ein. Der erste Arbeitstag nach Eingang des Antrags war der 2. Oktober 2013.

Der von Österreichische Post AG gestellte Antrag betrifft Postdienste sowie andere Dienste als Postdienste im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 Buchstaben b und c der Richtlinie 2004/17/EG in Österreich. Gemäß Artikel 30 findet die Richtlinie 2004/17/EG keine Anwendung, wenn die betreffende Tätigkeit auf Märkten mit freiem Zugang unmittelbar dem...

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