Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der das Verzeichnis der Benannten Stellen für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für Aufzüge der ASV 2008 aktualisiert wird

512. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der das Verzeichnis der Benannten Stellen für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für Aufzüge der ASV 2008 aktualisiert wird

Auf Grund des § 71 Abs. 5 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 202/2013, in Verbindung mit § 9 Abs. 4 der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 ? ASV 2008, BGBl. II Nr. 274/2008, geändert durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 89/2013, wird kundgemacht:

1. Das Verzeichnis der Benannten Stellen für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für Aufzüge wird in der als Anlage angeschlossenen Neufassung des Anhangs XV der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 ? ASV 2008 mit Stand 17. Dezember 2013 aufgeführt.
2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 9 der Aufzüge-Richtlinie 95/16/EG, geändert durch die Richtlinie 2006/42/EG, ergibt.
3. Die
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