Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Berufsausbildung im Lehrberuf Sattlerei (Sattlerei-Ausbildungsordnung)

190. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Berufsausbildung im Lehrberuf Sattlerei (Sattlerei-Ausbildungsordnung) Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2008, wird verordnet:

Lehrberuf Sattlerei

§ 1. (1) Der Lehrberuf Sattlerei ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet:

1. Reitsportsattlerei,
2. Taschnerei,
3. Fahrzeugsattlerei.

(2) Der Lehrbetrieb hat neben dem allgemeinen Teil zumindest einen Schwerpunkt zu vermitteln. Eine Zusatzausbildung in einzelnen Fertigkeiten und Kenntnissen anderer Schwerpunkte ist möglich.

(3) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.

(4) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehr-beruf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Sattler oder Sattlerin) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Sattlerei ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

1. Sattlerei ? Schwerpunkt Reitsportsattlerei:
a) Auswählen von Materialien nach Kundenwünschen,
b) Bearbeiten und Zuschneiden von Leder und anderen Materialien,
c) Vernähen von Lederteilen und Teilen aus anderen Materialien von Hand und mit Maschinen,
d) Herstellen von Polsterungen aus verschiedenen Polstermaterialien,
e) Anbringen von Beschlägen und Zubehör,
f) Fertigstellen von Reitsportartikeln, Sportartikeln und anderen Artikeln aus Leder,
g) Reparieren und Restaurieren von Reitsportartikeln, Sportartikeln und anderen Artikeln aus Leder,
h) Beraten von Kunden über die Pflege der Produkte,
i) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
2. Sattlerei ? Schwerpunkt Taschnerei:
a) Auswählen von Materialien nach Kundenwünschen,
b) Bearbeiten und Zuschneiden von Leder und anderen Materialien,
c) Außenmaterialien und Innenfutter zurichten,
d) Vernähen und Verkleben von Lederteilen und Teilen aus anderen Materialien von Hand und mit Maschinen,
e) Anbringen von Schlössern, Schnallen, Ringen, Griffen, Metallbügeln usw.,
f) Fertigstellen von Produkten mit Verzierungen, Punzierungen usw.,
g) Reparieren und Restaurieren von Lederwaren,
h) Mitarbeit beim Entwerfen von Lederwaren (z. B. Handtaschen, Kleinlederwaren, Koffer, Mappen),
i) Beraten von Kunden über die Pflege der Produkte,
j) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
3. Sattlerei ? Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei:
a) Auswählen von Materialien nach Kundenwünschen,
b) Bearbeiten und Zuschneiden von Leder und anderen Materialien,
c) Vernähen von Lederteilen und Bezugsstoffen von Hand und mit Maschinen,
d) Herstellen von Polsterungen aus verschiedenen Polstermaterialien,
e) Polstern und Beziehen von Fahrzeugsitzen, Kopfstützen und anderen Gegenständen (wie z. B. Sanitätstragen),
f) Beziehen von Lenkrädern, Schalthebeln und Armaturenbrettern mit Leder und Kunststoffen,
g) Abmessen, Zuschneiden, Zusammenfügen und Montieren von Planen und Verdecken,
h) Anbringen von Fahrzeuginnenverkleidungen,
i) Reparieren und Restaurieren von Innenverkleidungen, Planen und Verdecken,
j) Beraten von Kunden über die Pflege der Produkte und die Ausgestaltung von Innenver-kleidungen,
k) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Sattlerei wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
1. Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes ? ?
2. Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche ?
3. Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes
4. Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
5. Kenntnis über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes
6. Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise
7. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe unter fachgerechter Verwendung von Schutzausrüstungen
8. Kenntnis der Materialien (wie z. B. Leder, Synthetik, Textilfutter, Gurten und Polstermaterialien) und Hilfsstoffe (Klebstoffe, Beschläge, Zubehör usw.), ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung
9. Anfertigen von einfachen Skizzen und Zeichnungen ?
10. Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Bedienungsanleitungen usw.
11. Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen (Metalle, Kunststoffe, Holz) ?
12. Grundkenntnisse der facheinschlägigen Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise
13. Durchführen berufs-spezifischer Berechnungen wie z. B. Materialbedarfs-berechnungen Ermitteln des Materialbedarfes sowie Auswählen und Überprüfen des erforderlichen Materials
14. ? Mitarbeit bei
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT