Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird

  1. Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird

    Der Nationalrat hat beschlossen:

    Das Buchhaltungsagenturgesetz (BHAG-G), BGBl. I Nr. 37/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2004, wird wie folgt geändert:

  2. Im § 9 Abs. 1 wird der Ausdruck ?bis Ende März?durch den Ausdruck ?bis Ende Oktober? ersetzt.

  3. Im § 17 Abs. 5 Z 5 entfällt der Ausdruck

    ?zur Feststellung des Bilanzgewinnes oder ?verlustes und?.

  4. Im § 17 Abs. 5 Z 6 wird der Ausdruck ?Jahresergebnisses? durch den Ausdruck ?Bilanzgewinnes oder ?verlustes? ersetzt.

  5. Im § 17 Abs. 5 Z 16 wird der Ausdruck ?Rechtstreitigkeiten? durch den Ausdruck ?Rechtsstreitigkeiten? ersetzt.

  6. § 26 Abs. 3 wird aufgehoben.

  7. Der Text des § 31 erhält die Absatzbezeichnung (1).

  8. Dem (neuen) § 31 Abs. 1 werden folgende Abs. 2 und 3 angefügt:

    ?(2) Die §§ 9 Abs. 1 sowie 17 Abs. 5 Z 5, Z 6 und Z 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 7/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

    (3) § 26 Abs. 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft.?

    Fischer

    Faymann

    BGBl. I Nr. 7/2010

    Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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