Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975 geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesvergabegesetz (BVergG), BGBl. Nr. 462/1993, in der Fassung BGBl. Nr. 639/1993 wird wie folgt geändert:

  1. Das Inhaltsverzeichnis lautet:

    „Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Geltungsbereich 1. HAUPTSTÜCK: Sachlicher Geltungsbereich 1. Abschnitt: Auftragsarten

    § 1 Lieferaufträge

    § 1a Bauaufträge und Baukonzessionsaufträge

    § 1b Dienstleistungsaufträge

    § 1c Abgrenzung zwischen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 2. Abschnitt: Schwellenwerte

    § 2 Schwellenwerte bei Lieferaufträgen

    § 3 Schwellenwerte bei Bauaufträgen und Baukonzessionsaufträgen

    § 3a Schwellenwerte bei Dienstleistungsaufträgen

    § 3b Schwellenwerte bei Wettbewerben

    § 4 Schwellenwerte im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor

    § 5 Berechnung der Schwellenwerte in Schilling 2. HAUPTSTÜCK: Persönlicher Geltungsbereich § 6

  2. HAUPTSTÜCK: Ausnahmen vom Geltungsbereich § 7

  3. HAUPTSTÃœCK: Erweiterung des Geltungsbereiches

    § 8 Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte

    § 8a Erweiterung des Rechtsschutzbereiches 2. Teil: Allgemeine Bestimmungen 1. HAUPTSTÜCK: Begriffsbestimmungen § 9

  4. HAUPTSTÜCK: Grundsätze des Vergabeverfahrens

    § 10 Allgemeine Grundsätze

    § 10a Allgemeine Teilnahmebedingungen

    § 11 Arten der Vergabeverfahren

    § 12 Wahl des Vergabeverfahrens

    § 13 Teilnehmer im offenen Verfahren

    § 14 Teilnehmer im nicht offenen Verfahren

    § 15 Teilnehmer im Verhandlungsverfahren

    § 16 Öffentliche Erkundung des Bewerberkreises

    § 17 Gesamt- und Teilvergabe

    § 18 Preiserstellung und Preisarten

    § 19 Sicherstellungen

    § 20 Beiziehung von Sachverständigen

    § 21 Verwertung von Ausarbeitungen 3. HAUPTSTÜCK: Die Ausschreibung

    § 22 Grundsätzliches

    § 22a Teil- und Alternativangebote

    § 22b Subunternehmerleistungen

    § 22c Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen

    § 22d Vadium

    § 22e Behindertengerechtes Bauen

    § 22f Gestaltung der Ausschreibung

    § 23 Beschreibung der Leistung

    § 24 Technische Spezifikationen und andere Bestimmungen des Leistungsvertrages

    § 25 Beistellung und Kosten der Ausschreibungsunterlagen

    § 26 Berichtigung der Bekanntmachung und der Ausschreibung

    § 27 Widerruf der Ausschreibung während der Angebotsfrist

    § 28 Zuschlagsfrist 4. HAUPTSTÜCK: Das Angebot

    § 29 Grundsätzliches

    § 30 Form, Inhalt und Einreichung der Angebote

    § 31 Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote 5. HAUPTSTÜCK: Das Zuschlagsverfahren

    § 32 Entgegennahme und Verwahrung der Angebote

    § 33 Öffnung der Angebote 6. HAUPTSTÜCK: Prüfung der Angebote

    § 34 Grundsätzliches

    § 35 Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote

    § 36 Vertiefte Angebotsprüfung

    § 37 Niederschrift über die Prüfung

    § 38 Verhandlungen mit den Bietern

    § 39 Ausscheiden von Angeboten

    § 40 Wahl des Angebotes für den Zuschlag; Bestbieterprinzip

    § 41 Zuschlag und Leistungsvertrag

    § 42 Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist

    § 43 Abschluß des Vergabeverfahrens

    § 43a Benachrichtigung der Bewerber und Bieter 3. Teil: Besondere Bestimmungen 1. HAUPTSTÜCK: Gemeinsame Bestimmungen über die Vergabe von Liefer-, Bau-, Baukonzessions-

    und Dienstleistungsaufträgen 1. Abschnitt: Eignungskriterien

    § 44 Ausschließung vom Vergabeverfahren

    § 45 Nachweis der Eignungskriterien gemäß § 44 Abs. 1

    § 45a Nachweis der Eignungskriterien gemäß § 44 Abs. 2

  5. Abschnitt: Bekanntmachungen, Ãœbermittlungspflichten

    § 46 Bekanntmachungen

    § 46a Vorinformation

    § 46b Bekanntmachung vergebener Aufträge

    § 46c Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen

    § 46d Übermittlung von Unterlagen 3. Abschnitt: Fristen

    § 47 Grundsätzliches

    § 48 Beschleunigtes Verfahren

    § 49 Berechnung der Fristen 4. Abschnitt: Zusätzliche Ausschreibungserfordernisse

    § 50 Technische Spezifikationen 5. Abschnitt: Zusätzliche Bestimmungen über das Zuschlagsverfahren

    § 50a Vergabevermerk 2. HAUPTSTÜCK: Besondere Bestimmungen über die Vergabe von Lieferaufträgen

    § 51 Geltungsbereich

    § 52 Wahl des Vergabeverfahrens

    § 53 Ideenwettbewerb und Alternativangebote 3. HAUPTSTÜCK: Besondere Bestimmungen über die Vergabe von Bau- und Baukonzessionsaufträgen 1. Abschnitt: Bauaufträge

    § 57 Wahl des Vergabeverfahrens

    § 61 Beschleunigtes Verfahren bei Vorinformation 2. Abschnitt: Baukonzessionsaufträge

    § 63 Auftragsweitervergabe an Dritte

    § 64 Besondere Bestimmungen des Baukonzessionsvertrages

    § 65 Fristen

    § 66 Besondere Bekanntmachungsvorschriften 4. HAUPTSTÜCK: Besondere Bestimmungen über die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen

    § 66a Wahl des Vergabeverfahrens

    § 66b Durchführung von Wettbewerben

    § 66c Beschleunigtes Verfahren bei Vorinformation

    § 66d Rechtsform der Bewerber und Bieter 5. HAUPTSTÜCK: Besondere Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor

    § 67 Geltungsbereich

    § 68 Ausnahmen vom Geltungsbereich

    § 68a Freistellung vom Geltungsbereich

    § 68b Anwendungsbereich

    § 69 Regelmäßige Bekanntmachung

    § 70 Besondere Bestimmungen betreffend die Wahl des Vergabeverfahrens

    § 71 Aufruf zum Wettbewerb

    § 71a Durchführung von Wettbewerben

    § 72 Besondere Bestimmungen über die Teilnahme

    § 73 Besondere Bestimmungen über die Ausschreibungsunterlagen

    § 74 Prüfsystem

    § 75 Auswahl des Bewerberkreises

    § 76 Auftragsvergabe

    § 76a Drittländer, Bestimmungen über Software

    § 77 Besondere Pflichten des Auftraggebers 4. Teil: Rechtsschutz 1. HAUPTSTÜCK: Bundes-Vergabekontrollkommission und Bundesvergabeamt 1. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen

    § 78 Einrichtung und Bestellung der Mitglieder

    § 79 Erlöschen der Mitgliedschaft

    § 80 Rechtsstellung der Mitglieder

    § 81 Innere Einrichtung

    § 82 Befangene und ausgeschlossene Mitglieder

    § 82a Ablehnungsrecht der Parteien

    § 83 Beschlußfassung und Geschäftsordnung

    § 84 Auskunftspflicht

    § 85 Geschäftsführung

    § 86 Kosten 2. Abschnitt: Bundes-Vergabekontrollkommission

    § 87 Zuständigkeit

    § 88 Schlichtung

    § 89 Gutachten

    § 90 Bekanntmachung von Empfehlungen und Gutachten 3. Abschnitt: Bundesvergabeamt

    § 91 Zuständigkeit

    § 91a Bekanntmachung von Entscheidungen 2. HAUPTSTÜCK: Nachprüfungsverfahren

    § 92 Einleitung des Nachprüfungsverfahrens

    § 93 Einstweilige Verfügungen

    § 94 Nichtigerklärung der Entscheidung des Auftraggebers

    § 95 Entscheidungsfristen und Mutwillensstrafen im Nachprüfungsverfahren 3. HAUPTSTÜCK: Außerstaatliche Kontrolle

    § 96 Korrekturmechanismus

    § 97 Bescheinigungsverfahren

    § 97a Außerstaatliche Schlichtung 4. HAUPTSTÜCK: Zivilrechtliche Bestimmungen

    § 98 Schadenersatzpflichten des Auftraggebers

    § 100 Rücktrittsrecht des Auftraggebers

    § 101 Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften

    § 102 Zuständigkeit und Verfahren

    § 102a Bestimmungen über Schiedsgerichtsbarkeit 5. Teil: Straf-, Schluß- und Übergangsbestimmungen

    § 103 Strafbestimmungen

    § 103a Inkrafttreten

    § 104 Übergangsvorschrift

    § 105 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen

    § 106 Außerkrafttreten einer Verordnung

    § 108 Vollziehung ANHANG I: Bezeichnung der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 1a Abs. 1 Z 1

    ANHANG II: Bauaufträge nach § 6 Abs. 3

    ANHANG III: Dienstleistungen im Sinne von § 1b Abs. 1

    ANHANG IV: Dienstleistungen im Sinne von § 1b Abs. 2

    ANHANG V: Liste der zentralen Beschaffungsstellen ANHANG VI: Verzeichnis der Waren, die von öffentlichen Auftraggebern im Bereich der Verteidigung beschafft werden ANHANG VII: Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß § 44 Abs. 2 Z 1 und § 45a A. Für Bauaufträge B. Für Lieferaufträge C. Für Dienstleistungsaufträge ANHANG VIII: Muster für die Bekanntmachung von Lieferaufträgen gemäß §§ 46a Abs. 1 Z 1, 46b und 52

    A. Vorinformationsverfahren B. Offene Verfahren C. Nicht offene Verfahren D. Verhandlungsverfahren E. Vergebene Aufträge ANHANG IX: Muster für die Bekanntmachung von Bauaufträgen gemäß §§ 46a Abs. 1 Z 2, 46b und 57

    A. Vorinformationsverfahren B. Offene Verfahren C. Nicht offene Verfahren D. Verhandlungsverfahren E. Vergebene Aufträge ANHANG X: Muster für die Bekanntmachung von Baukonzessionsaufträgen gemäß § 66

    ANHANG XI: Muster für die Bekanntmachung von Bauaufträgen, die vom Konzessionär gemäß

    § 66 vergeben werden ANHANG XII: Muster für die Bekanntmachung von Dienstleistungsaufträgen gemäß §§ 46a Abs. 1

    Z 3, 46b und 66a A. Vorinformationsverfahren B. Offene Verfahren C. Nicht offene Verfahren D. Verhandlungsverfahren E. Vergebene Aufträge ANHANG XIII: Muster für die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß § 66b A. Bekanntmachung über Wettbewerbe B. Ergebnisse von Wettbewerben ANHANG XIV: Muster für die regelmäßige Bekanntmachung gemäß § 69 Abs. 2

    A. Bei Lieferaufträgen B. Bei Bauaufträgen C. Bei Dienstleistungsaufträgen ANHANG XV: Muster für die Bekanntmachung gemäß § 71 Abs. 1 Z 1

    A. Offene Verfahren B. Nicht offene Verfahren C. Verhandlungsverfahren ANHANG XVI: Muster für die Bekanntmachung über die Anwendung eines Prüfsystems gemäß § 74

    Abs. 9

    ANHANG XVII: Muster für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß § 76 Abs. 5

    1. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften II. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben ANHANG XVIII: Angaben über vergebene Aufträge gemäß § 68a“

  6. § 1 wird samt Paragraphenüberschrift durch folgenden Abschnitt ersetzt:

    „1. Abschnitt Auftragsarten Lieferaufträge

    § 1. Dieses Bundesgesetz gilt für entgeltliche Lieferaufträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf,

    das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf, mit oder ohne Kaufoption, von Waren, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation, ist.

    Bauaufträge und Baukonzessionsaufträge

    § 1a. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für entgeltliche Bauaufträge, deren Vertragsgegenstand 1...

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