Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird

134. Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria (?KommAustria?) und eines Bundeskommunikationssenates (KommAustria-Gesetz ? KOG), BGBl. I Nr. 32/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 11 wird folgender Abs. 6 angefügt:

?(6) Der Bundeskanzler ist befugt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung des Bundeskommunikationssenates zu unterrichten.?

2. In § 6 wird nach Abs. 3 als neuer Abs. 3a eingefügt:

?(3a) Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie ist befugt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Telekom-Control-Kommission, des Postsenats der...

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