Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird

30. Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitäts- und Erdgasbereich und die Errichtung der Energie-Control GmbH und der Energie-Control Kommission (Energie-Regulierungsbehördengesetz ? E-RBG), BGBl. I Nr. 121/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2008, wird wie folgt geändert:

1. (Verfassungsbestimmung) § 1 lautet:

?§ 1. (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von den in diesen Vorschriften vorgesehenen Einrichtungen versehen werden.?

2. Nach § 19 wird folgender § 19a samt Überschrift...

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