Bundesgesetz, mit dem das Druckgerätegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte festgelegt werden (Mot-G), erlassen wird
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BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2024 Ausgegeben am 18. September 2024 Teil I
140. Bundesgesetz: Änderung des Druckgerätegesetzes und Festlegung innerstaatlicher
Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die
Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende
Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für
den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte
(NR: GP XXVII RV 2612 AB 2669 S. 272. BR: AB 11583 S. 970.)
140. Bundesgesetz, mit dem das Druckgerätegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit
dem die innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die
Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die
Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte
mobile Maschinen und Geräte festgelegt werden (Mot-G), erlassen wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Druckgerätegesetzes
Das Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz),
BGBl. I Nr. 161/2015, wird wie folgt geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis lautet:
„Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1.
Zweck
§ 2.
Begriffsbestimmungen
§ 3.
Geltungsbereich
2. Abschnitt
Beschaffenheit und Inverkehrbringen
§ 4.
Wesentliche Sicherheitsanforderungen für die Beschaffenheit und Konformitätsbewertung
§ 5.
Konformitätsbewertungsverfahren für das Inverkehrbringen
§ 6.
Konformitätserklärung und Konformitätskennzeichnung
§ 7.
Inverkehrbringen
§ 8.
Verordnungsermächtigung
3. Abschnitt
Wirtschaftsakteure
§ 9.
Verpflichtungen der Hersteller
§ 10.
Verpflichtungen der Bevollmächtigten
§ 11.
Verpflichtungen der Einführer
§ 12.
Verpflichtungen der Händler
§ 13.
Verpflichtungen der Eigentümer
§ 14.
Verpflichtungen der Betreiber
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§ 15.
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Einführer und Händler
gelten
§ 16.
Identifizierung der Wirtschaftsakteure
§ 17.
Verordnungsermächtigung
4. Abschnitt
Konformitätsbewertungsstellen
§ 18.
Stellen für das Inverkehrbringen
§ 19.
Inspektionsstellen für die Betriebsphase
§ 20.
Betreiberprüfstellen
§ 21.
Betriebseigene Prüfdienste
§ 22.
Akkreditierung
§ 23.
Konformitätsvermutung für Konformitätsbewertungsstellen
§ 24.
Befugung
§ 25.
Verordnungsermächtigung
5. Abschnitt
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 26.
Notifizierende Behörde
§ 27.
Informationspflicht der notifizierenden Behörde
§ 28.
Zweigunternehmen von Konformitätsbewertungsstellen und Vergabe von Unteraufträgen
§ 29.
Beantragung der Notifizierung
§ 30.
Notifizierungsverfahren
§ 31.
Änderung der Notifizierung
§ 32.
Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
§ 33.
Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Tätigkeiten
§ 34.
Beschwerden gegen notifizierte Stellen
§ 35.
Koordination der notifizierten Stellen
§ 36.
Anerkennung von Konformitätsbewertungen und Inspektionen ausländischer Stellen
§ 37.
Notifizierung von technischen Diensten
§ 38.
Verordnungsermächtigung
6. Abschnitt
Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren
§ 39.
Marktüberwachungsbehörde und Zuständigkeit
§ 40.
Marktüberwachungsbefugnisse und -maßnahmen
§ 40a.
Informationsaustausch-Schnellinformationssystem RAPEX
§ 41.
Verfahren zur Behandlung von druckführenden Geräten, mit denen eine Gefahr verbunden ist
§ 42.
Schutzklauselverfahren der Europäischen Union
§ 43.
Konforme druckführende Geräte, die ein Risiko darstellen
§ 44.
Formale Nichtkonformität
§ 45.
Verordnungsermächtigung
7. Abschnitt
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
§ 46.
Aufstellung von druckführenden Geräten mit hohem Gefahrenpotential
§ 47.
Druckprüfung
§ 48.
Inbetriebnahme von druckführenden Geräten mit hohem Gefahrenpotential
§ 49.
Befüllung von druckführenden Geräten
§ 50.
Erste Betriebsprüfung
§ 51.
Reparaturen und Änderungen
§ 52.
Verordnungsermächtigung
8. Abschnitt
Wiederkehrende Untersuchung
§ 53.
Grundsätze
§ 54.
Verfahren
§ 55.
Überwachung gemäß Sonderbestimmungen
§ 56.
Überwachung gemäß Prüfstufen
§ 57.
Überwachung gemäß risikoorientierter Inspektion
§ 58.
Überwachung gemäß speziellem Prüfprogramm
§ 59.
Ortsbewegliche Druckgeräte
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