Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, geändert wird

51. Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 2 wird das Wort ?und? am Ende der Z 5 durch einen Beistrich ersetzt, am Ende der Z 6 das Wort ?und? eingefügt sowie folgende Z 7 angefügt:

?7. in den Jahren 2015 und 2016 jeweils einen Barwert von 100 Millionen Euro?

2. § 6 Abs. 2 dritter Satz lautet:

?Zugesagte oder durch Auftragserteilungen gebundene, jedoch nicht in Anspruch genommene Förderungsmittel können bis Ende 2016 neuerlich zugesagt oder vergeben werden, sofern sie ab 1. Jänner 2011 frei werden.?

3. In § 53 ist folgender Abs. 16 anzufügen:

?(16) §...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT