Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird

113. Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997, BGBl. Nr. 789/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird wie folgt geändert:

1. (Verfassungsbestimmung) Artikel 1 lautet:

?Artikel I

(Verfassungsbestimmung) (1) Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in Artikel II dieses Bundesgesetzes enthalten sind, sowie deren Vollziehung sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden.

(2) Dieser Artikel tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

(3) Mit der Vollziehung dieses Artikels ist die Bundesregierung betraut.?

1a. Artikel II § 1 Abs. 1 lautet:

?(1) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann für die im § 2 genannten Waren

1. durch Verordnung im Falle einer unmittelbar drohenden Störung der Versorgung oder zur Behebung einer bereits eingetretenen Störung unbedingt erforderliche Lenkungsmaßnahmen anordnen, sofern diese Störungen
a) keine saisonale Verknappungserscheinung darstellen und
b) durch marktkonforme Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln abgewendet oder behoben werden können,

oder

2. aufgrund der Empfehlungen des Bundeslenkungsausschusses zu Zwecken der Sicherstellung einer langfristigen Krisenvorsorge und Erhaltung der Ernährungssouveränität unter Berücksichtigung der bestehenden EU-rechtlichen und nationalen Regelungen Vorsorgemaßnahmen, die zur Erreichung der Ziele geeignet sind, treffen.?

2. In Artikel II § 2 Abs. 1 Z 2 wird die Wortfolge ?des § 95 Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, in der jeweils geltenden Fassung? durch die Wortfolge ?des § 4 Z 1 des Marktordnungsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 55/2007, in der jeweils geltenden Fassung? ersetzt.

3. In Artikel II § 9 Abs. 3 wird die Wortfolge ?des Datenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 565/1978, in der jeweils geltenden Fassung? durch die Wortfolge ?des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung? ersetzt.

4. Artikel II § 10 samt Überschrift lautet:

?Kundmachung von Verordnungen

§ 10. (1) Verordnungen des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und...

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