Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Energie-Control-Gesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Glücksspielgesetz, das Hypothekenbankgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, die Insolvenzordnung, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Kontenregister- und ...

107. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Energie-Control-Gesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Glücksspielgesetz, das Hypothekenbankgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, die Insolvenzordnung, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Maklergesetz, das Pensionskassengesetz, das Pfandbriefgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SE-Gesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Übernahmegesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Zahlungsdienstegesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1Umsetzungshinweis
Artikel 2Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018
Artikel 3Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
Artikel 4Änderung des ABBAG-Gesetzes
Artikel 5Änderung des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes
Artikel 6Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 7Änderung des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes
Artikel 8Änderung des Alternativfinanzierungsgesetzes
Artikel 9Änderung des Bankwesengesetzes
Artikel 10Änderung des Bausparkassengesetzes
Artikel 11Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes
Artikel 12Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014
Artikel 13Änderung des Bundesfinanzierungsgesetzes
Artikel 14Änderung des Bundesgesetzes zur Schaffung einer Abbaueinheit
Artikel 15Änderung des E-Geldgesetzes 2010
Artikel 16Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 17Änderung des Energie-Control-Gesetzes
Artikel 18Änderung des EU-Verschmelzungsgesetzes
Artikel 19Änderung des Finanzkonglomerategesetzes
Artikel 20Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes
Artikel 21Änderung des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes
Artikel 22Änderung der Gewerbeordnung 1994
Artikel 23Änderung des Glücksspielgesetzes
Artikel 24Änderung des Hypothekenbankgesetzes
Artikel 25Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes
Artikel 26Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 27Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011
Artikel 28Änderung des Kapitalmarktgesetzes
Artikel 29Änderung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes
Artikel 30Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 31Änderung des Maklergesetzes
Artikel 32Änderung des Pensionskassengesetzes
Artikel 33Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 34Änderung des Ratingagenturenvollzugsgesetzes
Artikel 35Änderung des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes
Artikel 36Änderung der Regelung der Ausübungsvoraussetzungen, Aufgaben und Befugnisse der Verrechnungsstellen
Artikel 37Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
Artikel 38Änderung des des Gesetzes über das Statut der Europäischen Gesellschaft
Artikel 39Änderung des SFT-Vollzugsgesetzes
Artikel 40Änderung des Spaltungsgesetzes
Artikel 41Änderung des Sparkassengesetzes
Artikel 42Änderung des Übernahmegesetzes
Artikel 43Änderung des Unternehmensgesetzbuches
Artikel 44Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016
Artikel 45Änderung des Zahlungsdienstegesetzes
Artikel 46Änderung des Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetzes
Artikel 47Änderung des Zentralverwahrer-Vollzugsgesetzes

Artikel 1

Umsetzungshinweis

Mit diesem Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:

1.die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU, ABl. Nr. L 173 vom 12.06.2014 S. 349, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2016/1034, ABl. Nr. L 175 vom 23.06.2016 S. 8, in der Fassung der Berichtigung, ABl. Nr. L 64 vom 10.03.2017 S. 116 und
2.die delegierte Richtlinie (EU) 2017/593 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU im Hinblick auf den Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden, Produktüberwachungspflichten und Vorschriften für die Entrichtung beziehungsweise Gewährung oder Entgegennahme von Gebühren, Provisionen oder anderen monetären oder nicht-monetären Vorteilen, ABl. Nr. L 87 S. 500.

Weiters dient dieses Bundesgesetz dem wirksamen Vollzug folgender Rechtsakte der Europäischen Union:

1.der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 173 vom 12.06.2014 S. 84, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2016/1033, ABl. Nr. L 175 vom 23.06.2016 S. 1,
2.der delegierten Verordnung (EU) 2017/565 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie, ABl. Nr. L 87 S. 1, und
3.der delegierten Verordnung (EU) 2017/567 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 im Hinblick auf Begriffsbestimmungen, Transparenz, Portfoliokomprimierung und Aufsichtsmaßnahmen zur Produktintervention und zu den Positionen, ABl. Nr. L 87 S. 90.

Artikel 2

Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 (Börsegesetz 2018 ? BörseG 2018) Inhaltsverzeichnis

1. HauptstückMarktinfrastruktur
1. AbschnittBegriffsbestimmungen
§ 1.Begriffsbestimmungen
§ 2.
2. AbschnittGeregelter Markt
1. UnterabschnittAllgemeines
§ 3.Konzessionserteilung
§ 4.
§ 5.Konzessionsrücknahme
§ 6.Erlöschen der Konzession
§ 7.Handelsaufsicht
§ 8.Zusammenarbeit zwischen Handelsaufsicht und Börsenaufsicht
§ 9.Handelsregeln
§ 10.Belastbarkeit der Systeme und Notfallsicherungen
§ 11.Algorithmischer Handel
§ 12.
§ 13.Direkter elektronischer Zugang
§ 14.Tick-Größen
§ 15.
§ 16.Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren
§ 17.Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten zum Handel am geregelten Markt
§ 18.Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen bei Warenderivaten
§ 19.
§ 20.Nach Positionsinhaberkategorien aufgeschlüsselte Positionsmeldungen
2. UnterabschnittOrganisatorische Anforderungen
§ 21.Organisatorische Anforderungen für die Leitung und Verwaltung geregelter Märkte
§ 22.Auslagerung von Aufgaben
§ 23.Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 24.Gebühren
§ 25.Anforderungen an das Leitungsorgan eines Marktbetreibers
§ 26.Nominierungsausschuss
§ 27.Vorlage des Jahresabschlusses
§ 28.Börsemitglieder
§ 29.
§ 30.
§ 31.
§ 32.
§ 33.
§ 34.
§ 35.Börsebesucher
§ 36.
3. UnterabschnittZulassung und Handel an der Wertpapierbörse
§ 37.Sonderbestimmungen für die Wiener Börse
§ 38.Zulassungsverfahren zum und Widerrufsverfahren vom Amtlichen Handel
§ 39.Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zum geregelten Markt
§ 40.Zulassungsvoraussetzungen zum Amtlichen Handel
§ 41.
§ 42.Zulassungsantrag
§ 43.Antrag auf Widerruf der Zulassung
§ 44.Derivatkontrakte
§ 45.Auskunftspflicht des Emittenten
§ 46.Prospekt für die Börsezulassung
§ 47.Ausnahmen von der Prospektpflicht
§ 48.Beteiligungen
§ 49.Verwertung der Sicherheiten und Kautionen
§ 50.Börsegeschäfte
§ 51.Einwand von Spiel und Wette
§ 52.Handelsablauf
§ 53.Kursermittlung
§ 54.
§ 55.
§ 56.
§ 57.Ausländische Emittenten
4. UnterabschnittWarenbörse und Börsesensale
§ 58.Bewilligungen
§ 59.Börsehandel
§ 60.Warenbörse ? Kursermittlung
§ 61.Börsesensale
§ 62.
§ 63.
§ 64.
§ 65.
§ 66.
§ 67.
§ 68.
§ 69.
§ 70.
§ 71.
§ 72.
§ 73.Anonymgeschäfte
§ 74.
3. AbschnittMultilaterale Handelssysteme (MTF, OTF)
1. UnterabschnittZulassung
§ 75.Handel und Abschluss von Geschäften über MTF und OTF
§ 76.Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren
§ 77.Besondere Anforderungen für MTF
§ 78.Besondere Anforderungen für OTF
§ 79.Besondere Anforderungen bei der Zusammenführung von Kundenaufträgen in einem OTF
2. UnterabschnittÜberwachung (MTF, OTF)
§ 80.Überwachung der Einhaltung der Regeln des MTF und OTF und anderer rechtlicher Verpflichtungen
§ 81.Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten vom Handel an einem MTF oder einem OTF
3. UnterabschnittBesonderheiten MTF
§ 82.KMU-Wachstumsmarkt
4. AbschnittSystematische Internalisierung
§ 83.Meldepflicht systematischer Internalisierer
5. AbschnittDatenbereitstellungsdienste
1. UnterabschnittZulassungsverfahren für Datenbereitstellungsdienste
§ 84.Zulassungspflicht
§ 85.Umfang der Zulassung
§ 86.Verfahren für die Erteilung der Zulassung und die Ablehnung von Anträgen auf Zulassung
§ 87.Entzug der Zulassung
§ 88.Anforderungen an das Leitungsorgan des Datenbereitstellungsdienstes
2. UnterabschnittOrganisatorische Anforderungen
§ 89.Bedingungen für genehmigte Veröffentlichungsdienste (APA)
§ 90.Bedingungen für Anbieter konsolidierter Datenticker (CTP)
§ 91.Bedingungen für genehmigte Meldemechanismen (ARM)
6. AbschnittAufsichtsbefugnisse
1. UnterabschnittAufsicht
§ 92.
§ 93.
...

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