Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird

86. Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Integrationsgesetzes

Das Integrationsgesetz, BGBl. I Nr. 68/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 9 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils das Zitat ?§ 8 Abs. 1 Z 1, 2, 4, 5, 6 oder 8? durch das Zitat ?§ 8 Abs. 1 Z 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9 oder 10? ersetzt.

2. In § 9 Abs. 4 wird in Z 3 das Wort ?oder? durch einen Beistrich, in Z 4 der Punkt durch das Wort ?oder? ersetzt sowie folgende Z 5 angefügt:

?5. als Inhaber eines Aufenthaltstitels ?Niederlassungsbewilligung ? Künstler? gemäß § 43a NAG eine künstlerische Tätigkeit in einer der unter § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 Kunstförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 146/1988, genannten Kunstsparte ausübt; bei Zweifeln über das Vorliegen einer solchen Tätigkeit ist eine diesbezügliche Stellungnahme des zuständigen
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