Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 erlassen wird, mit dem das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010, das Unternehmensgesetzbuch, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden

  1. Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 erlassen wird, mit dem das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010, das Unternehmensgesetzbuch, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden

    Der Nationalrat hat beschlossen:

    Inhaltsverzeichnis

    Artikel 1 Umsetzungshinweis
    Artikel 2 Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten 2018
    Artikel 3 Änderung des Alternativfinanzierungsgesetzes
    Artikel 4 Änderung des Bankwesengesetzes
    Artikel 5 Änderung des E-Geldgesetzes 2010
    Artikel 6 Änderung des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes
    Artikel 7 Änderung des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes
    Artikel 8 Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes
    Artikel 9 Änderung des Gerichtsgebührengesetzes
    Artikel 10 Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011
    Artikel 11 Änderung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes
    Artikel 12 Änderung des Nationalbankgesetzes 1984
    Artikel 13 Änderung des Sanktionengesetzes 2010
    Artikel 14 Änderung des Unternehmensgesetzbuches
    Artikel 15 Änderung des Verbraucherzahlungskontogesetzes
    Artikel 16 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016
    Artikel 17 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

    Artikel 1

    Umsetzungshinweis

    Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG, ABl. Nr. L 337 vom 23.12.2015 S. 35, umgesetzt.

    Artikel 2

    Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten 2018 (Zahlungsdienstegesetz 2018 ? ZaDiG 2018) Inhaltsverzeichnis

    1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen
    1. AbschnittAnwendungsbereich und Begriffe
    § 1. Gegenstand
    § 2. Anwendungsbereich
    § 3. Ausnahmen
    § 4. Begriffsbestimmungen
    2. AbschnittZugang zu Zahlungsinfrastruktur
    § 5. Zugang zu Zahlungssystemen
    § 6. Zugang zu Konten, die bei einem Kreditinstitut geführt werden
    2. HauptstückZahlungsdienstleister
    1. AbschnittKonzession für Zahlungsinstitute
    § 7. Erfordernis und Umfang der Konzession
    § 8. Erfordernis einer Haftpflichtversicherung für Zahlungsauslösedienste
    § 9. Konzessionsantrag
    § 10. Konzessionserteilung
    § 11. Rücknahme der Konzession
    § 12. Erlöschen der Konzession
    § 13. Firmenbuch und Zahlungsinstitutsregister
    § 14. Änderung der Konzessionsgrundlagen
    § 15. Registrierungsantrag für Kontoinformationsdienste
    2. AbschnittAnforderungen und Ordnungsvorschriften für den aufrechten Betrieb
    § 16. Eigenmittel
    § 17. Berechnung der Eigenmittel
    § 18. Sicherung der Kundengelder
    § 19. Beteiligungskontrolle
    § 20. Organisatorische Anforderungen, Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflichten
    § 21. Auslagerung von Aufgaben
    § 22. Agenten
    § 23. Haftung für dem Zahlungsinstitut zurechenbare Personen
    § 24. Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen
    § 25. Rechnungslegung und Abschlussprüfung
    § 26. Meldewesen
    3. AbschnittNiederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie grenzüberschreitende Aufsicht
    § 27. Zahlungsinstitute aus Mitgliedstaaten in Österreich
    § 28. Österreichische Zahlungsinstitute in Mitgliedstaaten
    § 29. Aufsicht im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
    § 30. Maßnahmen bei Rechtsverstößen und Sicherungsmaßnahmen
    § 31. Zuständigkeit der EBA
    3. HauptstückTransparenz der Vertragsbedingungen und Informationspflichten für Zahlungsdienste
    1. AbschnittAllgemeine Vorschriften
    § 32. Anwendungsbereich des Hauptstücks
    § 33. Entgelte für Informationen
    § 34. Beweislast hinsichtlich der Informationsanforderungen
    § 35. Ausnahmen von den Informationsanforderungen für Kleinbetragszahlungsinstrumente und E-Geld
    § 36. Währung und Währungsumrechnung
    § 37. Informationen über zusätzliche Entgelte oder Ermäßigungen
    § 38. Verpflichtung zur Belehrung der Verbraucher über ihre Rechte
    2. AbschnittEinzelzahlungen
    § 39. Anwendungsbereich
    § 40. Allgemeine vorvertragliche Unterrichtung
    § 41. Informationen und Vertragsbedingungen
    § 42. Informationen für Zahler und Zahlungsempfänger nach Auslösung eines Zahlungsauftrags
    § 43. Informationen für den kontoführenden Zahlungsdienstleister durch einen Zahlungsauslösedienst
    § 44. Informationen an den Zahler nach Eingang des Zahlungsauftrags
    § 45. Informationen an den Zahlungsempfänger nach Ausführung des Zahlungsvorgangs
    3. AbschnittRahmenverträge
    § 46. Anwendungsbereich
    § 47. Allgemeine Vorabunterrichtung
    § 48. Informationen und Vertragsbedingungen
    § 49. Zugänglichkeit der Informationen und der Vertragsbedingungen
    § 50. Änderungen der Vertragsbedingungen
    § 51. Ordentliche Kündigung des Rahmenvertrags
    § 52. Information vor Ausführung einzelner Zahlungsvorgänge
    § 53. Informationen an den Zahler bei einzelnen Zahlungsvorgängen
    § 54. Informationen an den Zahlungsempfänger bei einzelnen Zahlungsvorgängen
    4. HauptstückRechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten
    1. AbschnittGemeinsame Bestimmungen
    § 55. Anwendungsbereich
    § 56. Entgelte
    § 57. Ausnahmen für Kleinbetragszahlungsinstrumente und E-Geld
    2. AbschnittAutorisierung von Zahlungsvorgängen
    § 58. Zustimmung und Widerruf der Zustimmung
    § 59. Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrages
    § 60. Zahlungsauslösedienste
    § 61. Kontoinformationsdienste
    § 62. Sperrung eines Zahlungsinstruments und Begrenzung des Zugangs zu Zahlungskonten
    § 63. Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente und personalisierte Sicherheitsmerkmale
    § 64. Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsinstrumente
    § 65. Anzeige und Korrektur nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
    § 66. Nachweis der Authentifizierung und Ausführung von Zahlungsvorgängen
    § 67. Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
    § 68. Haftung des Zahlers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
    § 69. Zahlungsvorgänge, bei denen der Betrag nicht im Voraus bekannt ist
    § 70. Erstattung eines vom Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs
    § 71. Verfahren zur Erstattung eines vom Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs
    3. AbschnittAusführung von Zahlungsvorgängen
    § 72. Eingang von Zahlungsaufträgen
    § 73. Ablehnung von Zahlungsaufträgen
    § 74. Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen
    § 75. Transfer des Betrags in voller Höhe
    4. AbschnittAusführungsfrist und Wertstellungsdatum
    § 76. Anwendungsbereich
    § 77. Ausführungsfrist und Verfügbarkeit
    § 78. Wertstellungsdatum
    5. AbschnittHaftung
    § 79. Fehlerhafter Kundenidentifikator
    § 80. Haftung der Zahlungsdienstleister für nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen
    § 81. Haftung von Zahlungsauslösediensten für nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen
    § 82. Zusätzliche Entschädigung
    § 83. Regress
    § 84. Haftungsausschluss für ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse
    6. AbschnittOperationelle und sicherheitsrelevante Risiken
    § 85. Umgang mit operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken
    § 86. Meldung von Vorfällen
    § 87. Authentifizierung
    5. HauptstückAufsicht, Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen
    1. AbschnittAufsicht
    § 88. Zuständige Behörde
    § 89. Kostenbestimmung
    § 90. Datenschutz
    § 91. Berufsgeheimnis
    § 92. Internationaler Informationsaustausch
    § 93. Untersuchungen und Prüfungen
    § 94. Aufsichtsmaßnahmen und Veröffentlichungen
    § 95. Berichtspflicht von Abschlussprüfern
    2. AbschnittAlternative Streitbeilegungsverfahren
    § 96. Beschwerden
    § 97. Beschwerdeverfahren beim Zahlungsdienstleister
    § 98. Alternative Streitbeilegung ? Schlichtungsstelle
    3. AbschnittVerfahrens- und Strafbestimmungen
    § 99. Strafbestimmungen
    § 100. Strafbestimmungen für Verantwortliche (§ 9 VStG)
    § 101. Strafbestimmungen für Zahlungsdienstleister im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Zahlungen
    § 102. Strafbestimmung aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
    § 103. Besondere Verfahrensbestimmungen
    § 104. Strafbestimmung aufgrund fehlender Konzession
    § 105. Veröffentlichung von Verwaltungsübertretungen und Geldstrafen
    4. AbschnittGeschäftsaufsicht und Insolvenzbestimmungen
    § 106. Allgemeine Vorschriften
    § 107. Eröffnungsantrag
    § 108. Aufsichtsperson
    § 109. Rechtswirkungen
    § 110. Besondere Regelungen
    § 111. Antrag auf Befreiung
    § 112. Anordnungen der Aufsichtsperson
    § 113. Erlöschen der Geschäftsaufsicht
    § 114. Öffentliche Bekanntmachungen
    6. HauptstückÜbergangs- und Schlussbestimmungen
    § 115. Übergangsbestimmungen
    § 116. Sprachliche Gleichbehandlung
    § 117. Verweise
    § 118. Vollziehung
    § 119. Inkrafttreten
  2. Hauptstück

    Allgemeine Bestimmungen

  3. Abschnitt

    Anwendungsbereich und Begriffe

    Gegenstand

    § 1. (1) Dieses Bundesgesetz legt die Bedingungen fest, zu denen Personen Zahlungsdienste gewerblich in Österreich erbringen dürfen (Zahlungsdienstleister). Es regelt die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT