Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

109. Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2020, wird wie folgt geändert:

1. In §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 3 werden jeweils die Beträge ?10.000 ?? durch die Beträge ?15.000 ?? ersetzt.

2. In § 38a Abs. 5 wird der Betrag ?60 Mio. Euro? durch den Betrag ?100 Mio. Euro? ersetzt.

3. § 55 wird folgender Abs. 48 angefügt:

?(48) §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 109/2020 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft und sind erstmals in Bezug auf das Kalenderjahr 2020...

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