Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

127. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des KMU-Förderungsgesetzes

Das KMU-Förderungsgesetz, BGBl. Nr. 432/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge ?die jeweils zuständige Bundesministerin? durch die Wortfolge ?die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bzw. die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus? ersetzt.

1a. In § 7 Abs. 2 wird die Wortfolge ?375 Millionen Euro? durch die Wortfolge ?625 Millionen Euro? ersetzt.

2. Nach § 10 Abs. 13 wird...

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