Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) geändert wird

138. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) geändert wird

Das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ? COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 9 erster Satz wird das Wort ?kann? durch die Wortfolge ?und über deren Ersuchen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht gemäß § 6 können? eingefügt.

2. In § 9 zweiter Satz wird die Wortfolge ?Bezirksverwaltungsbehörde und die von ihnen herangezogenen Sachverständigen? durch die Wortfolge ?Bezirksverwaltungsbehörde, die von ihnen herangezogenen Sachverständigen sowie die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes? ersetzt.

2a. In § 9 erster und zweiter Satz wird dem Wort ?Voraussetzungen? jeweils das Wort ?Betretungsverboten,? vorangestellt.

3. In § 9 dritter Satz wird die Wortfolge ?der Bezirksverwaltungsbehörde und den von diesen...

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