Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und das Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz ? InvPrG) geändert werden

167. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und das Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz ? InvPrG) geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1Änderung des Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird

Das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, BGBl. I Nr. 88/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird der Betrag ?bis zu zwei Milliarden Euro? durch den Betrag ?bis zu drei Milliarden Euro? ersetzt.

2. § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:

?(3) § 1 in der Fassung des BGBl. I Nr. 167/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2025 außer Kraft.?

Artikel 2Änderung des Bundesgesetzes über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz ? InvPrG) Das Bundesgesetz über...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT