Bundesgesetz, mit dem das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 geändert wird

56. Bundesgesetz, mit dem das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 ? VolksanwG, BGBl. Nr. 433/1982, zuletzt geändert durch das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz ? 2. BRBG, BGBl. I Nr. 61/2018, wird wie folgt geändert:

1. § 12 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

?Die Einsetzung der Kommissionen sowie alle damit zusammenhängenden Akte der Volksanwaltschaft, insbesondere die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder der Kommissionen, sind der Gesetzgebung zuzurechnen.?

2. § 23 wird folgender Abs. 5 angefügt:

?(5) § 12 Abs. 1 in der Fassung des...

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