Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler geändert wird

84. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, BGBl I Nr. 64/2020, zuletzt geändert durch das BGBl I Nr. 38/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 3 wird der Betrag ?120 Millionen Euro? durch den Betrag ?140 Millionen Euro? ersetzt.

2. In § 1 Abs. 4 wird das Wort ?Sportausschuss? durch das Wort ?Kulturausschuss? ersetzt.

3. In § 11 wird folgender Abs. 6 angefügt:

?(6) § 1 Abs. 3 und Abs. 4 in...

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