Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz ? InvPrG) geändert wird

95. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz ? InvPrG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundesgesetzes über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz ? InvPrG) Das Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz ? InvPrG), BGBl. I Nr. 88/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 3 letzter Satz wird der Betrag ?drei Milliarden Euro? durch ?7,8 Milliarden Euro? ersetzt.

2. Nach § 5 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d eingefügt:

?(1d)...

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