Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz ? BTG) geändert wird

120. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz ? BTG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundesgesetzes über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz ? BTG) Das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz ? BTG), BGBl. I Nr. 53/2021, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge ?30. Juni 2021? durch die Wortfolge ?30. September 2021? ersetzt.

2. § 5 Abs. 2 Z 3 lautet:

?3. hinsichtlich des § 4a der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,?

3. Nach § 5 Abs. 2 Z 3 wird folgende Z 4 angefügt:

?4. im Übrigen die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.?

4. Nach § 5 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a...

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