Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird

132. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes

Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), BGBl Nr. 196/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 5 lautet:

?(5) Bei Kündigung des Vertrages zwischen Arbeitskraft und Überlasser ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten, sofern nicht durch Gesetz, Normen der...

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