Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird

178. Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), BGBl. Nr. 410/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 29 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der lit. k durch einen Strichpunkt ersetzt und es wird folgende lit. l angefügt:

?l) Erstattung eines Vorschlages für die Wahl der Mitglieder der unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz gemäß § 17a Abs. 5 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, BGBl. I Nr. 148/2021.?

2. § 32b Abs. 2 lautet:

?(2) Die Klubs machen die auf sie entfallenden Mitglieder und Ersatzmitglieder dem Präsidenten namhaft; diese gelten damit als gewählt.?

3. Dem § 32b werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:

?(3) Ist ein Ausschussmitglied verhindert, so wird es durch ein gewähltes Ersatzmitglied desselben Klubs vertreten.

(4) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Ständigen Unterausschüsse behalten ihre Funktion so lange, bis die zuständigen Ausschüsse andere Mitglieder gewählt haben oder bis ein anderes Mitglied gemäß § 36 Abs. 2 namhaft gemacht wurde.?

4. In § 32c Abs. 2 wird die Wortfolge ?nationale Interessen? durch die Wortfolge ?die nationale Sicherheit? ersetzt.

5. In § 32d Abs. 2 wird die Wortfolge ?oder vom zuständigen Mitglied der Bundesregierung? durch die Wort- und Zeichenfolge ? , vom zuständigen Mitglied der Bundesregierung, vom Rechtsschutzbeauftragten, der für den in den...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT