Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Lagergesetz geändert wird

189. Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Lagergesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen bei Abgabe aus diesem Lager, BGBl. I Nr. 126/2020, wird wie folgt geändert:

1. § 3 lautet:

?§ 3.

(1) Die Bundesministerin für Landesverteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die nach § 1 eingelagerten Schutzausrüstungen und sonstigen notwendigen medizinischen Materialien unentgeltlich zugunsten der Bundesländer, anderer Bundesministerien und sonstiger Bundeseinrichtungen, insbesondere der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie der österreichischen Sozialversicherungsträger zu verfügen...

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