Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das ABBAG-Gesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden
228. Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das ABBAG-Gesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel IÄnderung des KMU-Förderungsgesetzes
Das KMU-Förderungsgesetz, BGBl. Nr. 432/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 207/2021, wird wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 2 lautet:
2. In § 7 Abs. 2a wird die Wortfolge ?31. Dezember 2021? durch die Wortfolge ?30. Juni 2022? ersetzt.
3. In § 7 Abs. 2b wird die Wortfolge ?30. Juni 2021? durch die Wortfolge ?30. Juni 2022? ersetzt.
4. In § 7 Abs. 2c erster Satz wird die Wortfolge ?31. Dezember 2021? durch die Wortfolge ?30. Juni 2022? und in § 7 Abs. 2c zweiter Satz die Wortfolge ?31. Dezember 2021? durch die Wortfolge ?30. Juni 2022? ersetzt.
5. In § 7 Abs. 3a entfällt der zweite Satz.
6. In § 7 Abs. 4 wird die Wortfolge ?gemäß § 5 des Garantiegesetzes 1977? durch die Wortfolge ?gemäß § 5 Abs. 1 des Garantiegesetzes 1977? ersetzt.
7. In § 10 Abs. 13 entfallen der zweite und der dritte Satz.
8. § 10 Abs. 15 lautet:
9. § 10 Abs. 16 lautet:
Das Garantiegesetz 1977, BGBl. Nr. 296/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 207/2021, wird wie folgt...
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