Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

251. Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundespflegegeldgesetz, BGBl. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 164/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 21b Abs. 9a und § 21b Abs. 9b wird jeweils die Wortfolge ?mit Ablauf des 31. Dezember 2021? durch die Wortfolge ?mit Ablauf des 30. Juni 2022? ersetzt.

2. In § 33 Abs. 7 und § 33 Abs. 8 wird jeweils die Wortfolge ?mit Ablauf des 31. Dezember 2021? durch die Wortfolge ?mit Ablauf des 30. Juni 2022? ersetzt.

3. § 48d Abs. 3 lautet:

  • ?(3) Die Vorschriften des 3b. Abschnittes treten hinsichtlich der Bediensteten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände (Art. 21 B VG) gleichzeitig mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, jedoch nicht vor der Kundmachung eines neuen...
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