Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

114. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) erlassen wird, BGBl. Nr. 432/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 228/2021, wird wie folgt geändert:Förderungsgesetz) erlassen wird, Bundesgesetzblatt Nr. 432 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 228 aus 2021,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, In § 7 Abs. 2 wird die Wortfolge In Paragraph 7, Absatz 2, wird die Wortfolge ?750 Millionen Euro? durch die Wortfolge ?1 Milliarde Euro? ersetzt.

2.Novellierungsanordnung 2, Nach § 10 Abs. 16 wird folgender Abs. 17...

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