Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird

170. Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Härtefallfondsgesetz, BGBl. I Nr. 16/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/2021, wird wie folgt geändert:Das Härtefallfondsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2020,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 2021,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, Im § 1 wird nach Abs. 4 folgender Abs. 4a eingefügt:Im Paragraph eins, wird nach Absatz 4, folgender Absatz 4 a, eingefügt:

  • ?(4a)Absatz 4 aDer Dachverband der Sozialversicherungsträger hat der Bundesarbeitskammer als gesetzlicher Interessenvertretung ausschließlich zum Zweck der Information über die nach diesem Bundesgesetz zu gewährenden Förderungen auf gesichertem elektronischen Weg die Namen, die Sozialversicherungsnummern und die Wohnadressen jener Personen zu übermitteln, die im Zeitraum zwischen dem 1. September 2019 und dem 29. Februar 20201.Ziffer einsmehrfach geringfügig oder fallweise beschäftigt waren,
  • 2.Ziffer 2keiner anderen Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit in der Kranken- oder Pensionsversicherung nach den Sozialversicherungsgesetzen unterlegen sind und3.Ziffer 3keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Wochengeld oder Kinderbetreuungsgeld oder vergleichbare Leistungen oder Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung (ausgenommen Hinterbliebenenpensionen) bezogen haben.Diese Daten sind, sobald sie zweckentsprechend nicht mehr benötigt werden...

    Um weiterzulesen

    FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

    VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT