Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

212. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ? ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 206/2022, wird wie folgt geändert:Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ? ASVG, Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 206 aus 2022,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, Im § 31a Abs. 4 wird in der Z 1 nach dem Wort Im Paragraph 31 a, Absatz 4, wird in der Ziffer eins, nach dem Wort ?gegen? die Wortfolge ?und Teilnahme an ELSY durch? eingefügt.

2.Novellierungsanordnung 2, Im § 31a Abs. 4 wird der Punkt am Ende der Z 5 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 6 angefügt:Im Paragraph 31 a, Absatz 4, wird der Punkt am Ende der Ziffer 5, durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Ziffer 6, angefügt:

?6.Ziffer 6ärztliche Verschreibung von Heilmitteln, die nicht auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers bezogen werden.?

2.Novellierungsanordnung 2, Im § 31a Abs. 5 wird im letzten Satz die Wortfolge Im...

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