Bundesgesetz, mit dem das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz geändert wird

22. Bundesgesetz, mit dem das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz, BGBl. I Nr. 827/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 101/2021, wird wie folgt geändert:Das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 827 aus 1992,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2021,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, In § 18 Abs. 1 Z 6 wird der Beistrich gestrichen und folgende Wortfolge angefügt:In Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 6, wird der Beistrich gestrichen und folgende Wortfolge angefügt:

?samt Erklärung über die zugrundeliegende Ermittlungs- und Berechnungsmethode und deren Kosten,?

2.Novellierungsanordnung 2, Nach § 18 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:Nach Paragraph 18, Absatz eins, wird folgender Absatz eins a, eingefügt:

  • ?(1a)Absatz eins aDie Informationen über die Abrechnungen gemäß Abs. 1 und ? soweit verfügbar ? die historischen Verbrauchs- oder Ablesewerte sind auf Anweisung des Abnehmers kostenlos an einen von ihm genannten Dritten zu übersenden.?Die Informationen über die Abrechnungen gemäß Absatz eins und ? soweit verfügbar...
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