Kundmachung der Bundesministerin für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens

169. Kundmachung der Bundesministerin für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens1

Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 114/2007, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Schweizerische Eidgenossenschaft mit 12. Dezember 2008 in Kraft gesetzt ist. Insofern diese Bestimmungen die Abschaffung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen regeln, gelten sie für Luftgrenzen mit Wirkung...

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