Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz geändert wird

452. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz geändert wird

Auf Grund des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird verordnet:

Artikel I

Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 421/2006, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

  1. Im Abs. 3 wird im letzten Satz die Wendung "Die Ratskammer, der" durch das Wort "Der" ersetzt.

  2. Im Abs. 5 entfällt der dritte Satz.

    2. § 11 lautet samt Überschrift:

    "Justizverwaltungssachen

    § 11. (1) Die Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefasst:

    1. allgemeine Weisungen, Verfügungen und Belehrungen (§ 518);
    2. Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften;
    3. Angelegenheiten der Gerichtsorganisation; Amts- und Gerichtstage;
    4. Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, Bezirksanwälte und sonstigen Beamten, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; Besetzungsvorschläge sowie das Amtskleid betreffende Angelegenheiten;
    5. Angelegenheiten der fachmännischen und fachkundigen Laienrichter und Beisitzer, der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter;
    6. Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Vertragsbediensteten und der sonstigen privatrechtlichen Bediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten;
    7. Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn-, Feiertags- und Nachtdienst, allgemeine Urlaubsangelegenheiten, Zusammensetzung von Kommissionen;
    8. Angelegenheiten der Justiz-Ombudsstellen;
    9. Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung sowie Prüfungssachen aller Art;
    10. Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik;
    11. Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten;
    12. Reisegebühren;
    13. Angelegenheiten der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsanwärter), der Verteidiger in Strafsachen und der Notare (Notariatskandidaten);
    14. Haushaltsgebarung und Geldwirtschaft; Versorgung der Gerichte mit Amts- und Kanzleimaterial einschließlich der Gegenstände der inneren Einrichtung;
    15. Unterbringung der Dienststellen, Bausachen, Hauserfordernisse, in bundeseigenen Gebäuden die Hausverwaltung, soweit sie dem Gerichtsvorsteher oder einem Bediensteten des Gerichtes übertragen ist;
    16. Angelegenheiten der Justizanstalten und der Insassen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Disziplinarangelegenheit (Z 11) behandelt werden;
    17. Dienstaufsicht, amtliche Untersuchungen der Gerichte, Gebarungs- und Verrechnungsprüfung;
    18. Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten, Angelegenheiten der Geschworenen und Schöffen, Angelegenheiten der Strafvollzugskommissionen;
    19. Grundbuchsanlegung und -ergänzung im Allgemeinen;
    20. allgemeine Anordnungen über die Einbringung der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Kosten und Geldstrafen, über das Gerichtserlagswesen und über die Verwahrung der Beweisgegenstände; Vollzugsgebühren nach dem VGebG;
    21. Amtsbibliothek;
    22. Archivwesen und Aktenvernichtung;
    23. wiederkehrende Ausweise und Berichte, Statistik;
    24. Medienangelegenheiten und sonstige Öffentlichkeitsarbeit;
    25. Über- und Zwischenbeglaubigungen;
    26. Begutachtung von Gesetzesentwürfen;
    27. Entbindung von der Amtsverschwiegenheit;
    28. Rechts- und Amtshilfeersuchen von Gerichten und anderen Stellen;
    29. Angelegenheiten der Inneren Revision;
    30. Rechtsschutzgesuche und Korrespondenzen;
    31. Berichterstattung zu Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz, dem Organhaftpflichtgesetz und dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 und zu Volksanwaltschafts-Anfragen sowie in Verfahren nach der EMRK;
    32. Geschäftsgang, insbesondere Weisungen und Ausstellungen übergeordneter Rechtsmittelinstanzen;
    33. Entscheidungen in Gebühren- und Kostensachen, insbesondere über Berichtigungsanträge und über Gesuche um Stundung und Nachlass;
    34. Bestellung von Patientenanwälten und Kundmachung von Bewohnervertretern;
    35. Angelegenheiten der Rechtspraktikanten und Rechtshörer;
    36. Angelegenheiten von Eurojust sowie der Europäischen Justiziellen Netze (EJN) in Zivil- und Handelssachen und in Strafsachen;
    37. Rechts- und Amtshilfeersuchen aus dem Ausland und an das Ausland sowie andere Auslandssachen, soweit sie nicht unter Z 25 oder Z 36 fallen;
    38. Angelegenheiten der FEX Planungs- und Leitungseinheiten einschließlich der Vergütung nach dem VGebG;
    39. Sonstige Justizverwaltungssachen.

    (2) Der Gerichtsvorsteher kann anordnen, dass nach Bedarf innerhalb der einzelnen Geschäftsgruppen Untergruppen gebildet werden.

    (3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (§ 520) oder Akten über Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten (§ 519) gehören."

    3. § 15 wird wie folgt geändert:

  3. Im Abs. 2 entfällt die Wendung "oder Untersuchungsrichter".

  4. Im Abs. 5 wird das Klammerzitat "(§§ 221, 300 StPO.)" durch das Klammerzitat "(§§ 221 Abs. 4 StPO)" ersetzt.

    4. § 19 wird wie folgt geändert:

  5. In Z 7 wird die Wendung "der Vorerhebungen und Voruntersuchungen" durch die Wendung "des Ermittlungsverfahrens" ersetzt; der letzte Satz entfällt.

  6. In Z 9 werden die Wendung "Jugend-" durch die Wendung "Jugendstraf-" und das Wort "Vormundschaftssachen" durch das Wort "Pflegschaftssachen" ersetzt.

    5. § 25 wird wie folgt geändert:

  7. Abs. 1 entfällt.

  8. Im Abs. 2 entfallen das Wort "jedoch"und die Wendung "Richter und sonstigen".

  9. Im Abs. 3 wird das Zitat "§ 6 StPO." durch das Zitat "§ 84 StPO" ersetzt.

    6. § 42 Abs. 2 wird aufgehoben.

    7. Im § 50 Abs. 2 wird jeweils die Buchstabenfolge "staF." durch die Buchstabenfolge "BA" ersetzt.

    8. Im § 51 Abs. 5 wird im ersten Satz das Wort "abgetreten" durch das Wort "übersendet" ersetzt und entfällt der letzte Satz.

    9. Im § 54 Abs. 5 wird das Klammerzitat "(§ 77 StPO.)" durch das Klammerzitat "(§ 81 StPO)" ersetzt.

    10. Im § 57 Abs. 2 entfällt im letzten Satz die Wendung "in Übertretungssachen" und wird die Wendung "das staatsanwaltschaftliche Organ" durch die Wendung "der Vertreter der Staatsanwaltschaft" ersetzt.

    11. Im § 63 Abs. 5 entfallen im Klammerzitat der Beistrich und die Wendung "§ 105 StPO.".

    12. Im § 70 Abs. 2 wird die Wendung "staatsanwaltschaftlichen Funktionärs" durch die Wendung "Bezirksanwalts" ersetzt; die Wendung "wegen Übertretungen" entfällt.

    13. Im § 82 Abs. 1 wird das Klammerzitat "(§§ 100, 163, 164, 198 StPO.)" durch das Klammerzitat "(§§ 56, 125, 126 StPO)" ersetzt.

    14. Im § 86 Abs. 1 entfällt die Wendung " , Verteidigern (§ 42 StPO.)" .

    15. § 116 wird wie folgt geändert:

  10. Im Abs. 2 wird das Zitat "§§ 19 bis 21 StPO." durch das Zitat "§§ 40 bis 42 StPO" ersetzt; der letzte Satz entfällt.

  11. Im Abs. 3 wird das Zitat "§ 472 StPO." durch das Zitat "§§ 287 Abs. 2 iVm 294 Abs. 5 StPO" ersetzt.

    16. § 121 wird wie folgt geändert:

  12. Abs. 2 entfällt.

  13. Im Abs. 3 wird das Zitat "§§ 20 bis 22 StPO." durch das Zitat "§§ 41 bis 42 StPO" ersetzt.

    17. § 125 wird wie folgt geändert:

  14. Im Abs. 4 wird im letzten Satz die Wendung "Verhaftung oder Hausdurchsuchung" durch die Wendung "Durchführung einer Anordnung der Festnahme oder anderer gerichtlich zu bewilligender Zwangsmittel (§ 210 Abs. 3 StPO)" ersetzt.

  15. Im Abs. 7 wird das Klammerzitat"(§ 103 Abs. 3 ZPO., § 80 StPO.)" durch das Klammerzitat "(§ 103 ZPO, § 82 StPO)" ersetzt.

    18. § 130 wird wie folgt geändert:

  16. In der Z 1 wird das Zitat "§ 80 StPO." durch das Zitat "§ 82 StPO" ersetzt und entfallen die Wendung "oder einer Exekutionshandlung" und im Klammerzitat das Zitat " , § 30 EO.".

  17. In der Z 2 wird das Zitat "§ 80 StPO." durch das Zitat "§ 82 StPO" ersetzt.

  18. Z 7 lit. b lautet:

    "b) In Strafsachen ist bei Vorlage an das Rechtsmittelgericht eine zusätzliche Ausfertigung der angefochtenen Entscheidung anzuschließen, bei Vorlage an den Obersten Gerichtshof sind jedoch zwei zusätzliche Ausfertigungen anzuschließen."

    19. § 133 wird wie folgt geändert:

  19. In der Überschrift wird die Wendung "Ehe- und Abstammungssachen" durch das Wort "Ehesachen" ersetzt.

  20. Im Abs. 1 entfällt die Wendung "und in Abstammungssachen" und wird das Klammerzitat "(§ 50 Abs. 2 Z 1 und 3 JN.)" durch das Klammerzitat"(§ 49 Abs. 2 Z 2a JN)" ersetzt.

  21. Im Abs. 2 entfällt der letzte Satz.

    20. Im § 140 Abs. 2 wird die Wendung "Hausdurchsuchungs-, Vorführungs- oder Haftbefehls" durch die Wendung "Vorführungsbefehls oder einer Anordnung der Festnahme oder anderer gerichtlich zu bewilligender Zwangsmittel (§ 210 Abs. 3 StPO)" ersetzt.

    21. Im § 149 Abs. 5 wird folgender Satz eingefügt:

    "Auf Antrag sind diese Ausfertigungen aber mit der Unterschriftsstampiglie des Richters und der Unterschrift des Leiters der Geschäftsabteilung zu versehen."

    22. Im § 151 Abs. 1 entfällt die Wendung " , endlich Haft-, Vorführungs- oder Hausdurchsuchungsbefehle".

    23. Im § 152 Abs. 3 entfällt das Zitat " , 459" und wird das Klammerzitat "(§ 209 StPO.)" durch das Klammerzitat "(§ 213 StPO)" ersetzt.

    24. Im § 164 Abs. 1 entfällt im Klammerzitat das Zitat "§ 161 StPO".

    25. § 170 wird wie folgt geändert:

  22. Im Abs. 2 wird das Zitat "§ 45 StPO." durch das Zitat "§§ 51 Abs. 2, 68 Abs. 1 StPO" ersetzt.

  23. Im Abs. 3 entfällt im zweiten Satz die Wendung "des § 34 Abs. 3 StPO und".

    26. Im § 175 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:

    "(2a) Für die Aufbewahrung von Handakten im Ermittlungsverfahren (§ 507a) gelten die Fristen des § 174 Z 8."

    27. § 182 wird wie folgt...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT