Bundesverfassungsgesetz, mit dem das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert wird

  1. Bundesverfassungsgesetz, mit dem das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert wird

    Der Nationalrat hat beschlossen:

    Das Bundesverfassungsgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (COVID-19 Begleitgesetz Vergabe), BGBl. I Nr. 24/2020, wird wie folgt geändert:

  2. Die §§ 2 und 6 samt Überschriften entfallen.

  3. In § 3 wird nach der Abkürzung ?COVID-19-VwBG? die Wortfolge ? , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2020,? eingefügt und folgender Satz angefügt:

    ?Soweit eine Verordnung gemäß § 5 COVID-19-VwBG Regelungen bezüglich Fristen trifft, gilt sie nicht in den Angelegenheiten der Nachprüfung im Rahmen der Vergabe von Aufträgen.?

  4. § 7 erhält die Absatzbezeichnung ?(1)? und es entfällt die Wortfolge ?und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft?.

  5. § 7 werden folgende Abs. 2 und 3 angefügt:

    ?(2) § 3 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesverfassungsgesetzes in Kraft; gleichzeitig treten die §§ 2 und 6 außer Kraft. Die §§ 2, 3 und 6 in der...

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