Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Angabe und Definition der Benützungsarten und Nutzungen im Grenzkataster (Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung ? BANU ? V)

242. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Angabe und Definition der Benützungsarten und Nutzungen im Grenzkataster (Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung ? BANU ? V) Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Vermessungsgesetzes (VermG) BGBl. Nr. 306/1968 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2008 wird verordnet:

Die Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung, BGBl. II Nr. 116/2010, wird wie folgt geändert:

§6 lautet:

?§ 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem die elektronische Umschreibung der Daten des Grundbuchs gemäß § 2a GUG erfolgt. Die Änderung der bestehenden Benützungsarten im Kataster auf die Benützungsarten und Nutzungen gemäß dieser Verordnung hat bis spätestens 1. Jänner des darauf folgenden Jahres zu erfolgen.?

Mitterlehner

BGBl. II Nr. 242/2010

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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