Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 ? FrG)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis 1. Hauptstück: Begriffsbestimmungen

§   1

  1. Hauptstück: Ein- und Ausreise von Fremden 1. Abschnitt: Paßpflicht

    §   2 Notwendigkeit eines gültigen Reisedokumentes

    §   3 Einschränkung der Paßpflicht

    §   4 Übernahmserklärung 2. Abschnitt: Sichtvermerkspflicht

    §   5 Erfüllung der Sichtvermerkspflicht

    §   6 Einreisetitel (Visa)

    §   7 Aufenthaltstitel

    §   8 Erteilung der Einreise- und Aufenthaltstitel

    §   9 Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeitskräfte

    §  10 Versagung eines Einreise- oder Aufenthaltstitels

    §  11 Versagung eines Visums

    §  12 Versagung eines Aufenthaltstitels

    §  13 Aufenthaltszweck und Änderung des Aufenthaltszweckes

    §  14 Verfahren bei der Erteilung der Einreise- und Aufenthaltstitel

    §  15 Verfahren im Falle von Versagungsgründen für einen weiteren Aufenthaltstitel

    §  16 Ungültigkeit und Gegenstandslosigkeit eines Einreise- oder Aufenthaltstitels 3. Abschnitt: Sonderbestimmungen für die Erteilung von Niederlassungsbewilligungen

    §  17 Allgemeines

    §  18 Niederlassungsverordnung

    §  19 Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung

    §  20 Familiennachzug für auf Dauer niedergelassene Fremde

    §  21 Familiennachzug im Rahmen der Quotenpflicht

    §  22 Beachtung der Quotenpflicht

    §  23 Erteilung weiterer Niederlassungsbewilligungen

    §  24 Unbefristete Niederlassungsbewilligung 4. Abschnitt: Sonderbestimmungen für Pendler

    §  25

  2. Abschnitt: Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht

    §  26 Transitreisende

    §  27 Träger von Privilegien und Immunitäten

    §  28 Sonstige Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht

    §  29 Vertriebene 6. Abschnitt: Sichtvermerksfreiheit, Niederlassungsfreiheit und Bleiberecht

    §  30

  3. Hauptstück: Aufenthalt von Fremden 1. Abschnitt: Begründung der Aufenthaltsberechtigung

    §  31 Rechtmäßiger Aufenthalt

    §  32 Nachweis der Aufenthaltsberechtigung 2. Abschnitt: Aufenthaltsbeendigung

    §  33 Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel

    §  34 Ausweisung Fremder mit Aufenthaltstitel

    §  35 Aufenthaltsverfestigung bei Fremden mit Niederlassungsbewilligung

    §  36 Aufenthaltsverbot

    §  37 Schutz des Privat- und Familienlebens

    §  38 Unzulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes

    §  39 Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes

    §  40 Ausreiseverpflichtung und Durchsetzungsaufschub

    §  41 Wiedereinreise

    §  42 Auflagen für den Durchsetzungsaufschub und die Wiedereinreisebewilligung

    §  43 Widerruf des Durchsetzungsaufschubes und der Wiedereinreisebewilligung

    §  44 Aufhebung des Aufenthaltsverbotes

    §  45 Besondere Verfahrensbestimmungen 4. Hauptstück: Sonderbestimmungen für Einreise und Aufenthalt für EWR-Bürger sowie für Angehörige von EWR-Bürgern und Österreichern 1. Abschnitt: EWR-Bürger

    §  46 Sichtvermerksfreiheit und Aufenthaltsberechtigung von EWR-Bürgern

    §  47 Aufenthaltsberechtigung begünstigter Drittstaatsangehöriger

    §  48 Sonderbestimmungen für den Entzug der Aufenthaltsberechtigung und für verfahrensfreie Maßnahmen 2. Abschnitt: Angehörige von Österreichern

    §  49

  4. Hauptstück: Niederlassungsregister und Integrationsförderung

    §  50 Niederlassungsregister

    §  51 Integrationsförderung 6. Hauptstück: Maßnahmen zur Verhinderung der Einreise, zur Beendigung des Aufenthaltes und zur Beförderung ins Ausland 1. Abschnitt: Verfahrensfreie Maßnahmen

    §  52 Zurückweisung

    §  53 Sicherung der Zurückweisung

    §  54 Transitsicherung

    §  55 Zurückschiebung

    §  56 Abschiebung

    §  57 Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung

    §  58 Durchbeförderung

    §  59 Durchbeförderungsabkommen

    §  60 Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt 2. Abschnitt: Entzug der persönlichen Freiheit

    §  61 Schubhaft

    §  62 Festnahmeauftrag

    §  63 Festnahme

    §  64 Einschaltung der Behörde

    §  65 Rechte des Festgenommenen

    §  66 Gelinderes Mittel

    §  67 Vollzug der Schubhaft

    §  68 Durchführung der Schubhaft

    §  69 Dauer der Schubhaft

    §  70 Aufhebung der Schubhaft 3. Abschnitt: Eingriffe in das Recht auf Achtung der Wohnung

    §  71 Betreten von Räumlichkeiten 4. Abschnitt: Besonderer Rechtsschutz

    §  72 Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat

    §  73 Entscheidung durch den unabhängigen Verwaltungssenat

    §  74 Amtsbeschwerde

    §  75 Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat 7. Hauptstück: Österreichische Dokumente für Fremde 1. Abschnitt: Fremdenpässe und Konventionsreisepässe

    §  76 Ausstellung von Fremdenpässen

    §  77 Fremdenpässe für Minderjährige

    §  78 Miteintragungen in Fremdenpässe

    §  79 Gültigkeitsdauer der Fremdenpässe

    §  80 Geltungsbereich der Fremdenpässe

    §  81 Versagung eines Fremdenpasses

    §  82 Entziehung eines Fremdenpasses

    §  83 Konventionsreisepässe 2. Abschnitt: Sonstige österreichische Ausweise für Fremde

    §  84 Lichtbildausweis für Träger von Privilegien und Immunitäten

    §  85 Lichtbildausweis für Fremde

    §  86 Lichtbildausweis für EWR-Bürger

    §  87 Rückkehrausweis für Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union 8. Hauptstück: Verfahrens- und Strafbestimmungen 1. Abschnitt: Zuständigkeit

    §  88 Sachliche Zuständigkeit

    §  89 Sachliche Zuständigkeit im Zusammenhang mit Niederlassungsbewilligungen

    §  90 Besondere sachliche Zuständigkeiten

    §  91 Örtliche Zuständigkeit im Inland

    §  92 Örtliche Zuständigkeit im Ausland

    §  93 Verfahren vor österreichischen Vertretungsbehörden

    §  94 Instanzenzug 2. Abschnitt: Sonderbestimmungen für Minderjährige

    §  95

  5. Abschnitt: Verwenden personenbezogener Daten

    §   96 Verwenden erkennungsdienstlicher Daten

    §   97 Verfahren im Erkennungsdienst

    §   98 Allgemeines über das Verwenden personenbezogener Daten

    §   99 Zentrale Informationssammlung; Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung

    § 100 Zentrale Informationssammlung; Sperren des Zugriffes und Löschung

    § 101 Besondere Übermittlungen

    § 102 Internationaler Datenverkehr 4. Abschnitt: Kosten

    § 103

  6. Abschnitt: Strafbestimmungen

    § 104 Schlepperei

    § 105 Gerichtlich strafbare Schlepperei

    § 106 Vermittlung von Scheinehen

    § 107 Unbefugter Aufenthalt

    § 108 Sonstige Übertretungen

    § 109 Subsidiarität

    § 110 Besondere Bestimmungen für die Überwachung 9. Hauptstück: Schlußbestimmungen

    § 111 Zeitlicher Geltungsbereich

    § 112 Übergangsbestimmungen für Verfahren zur Erteilung eines Sichtvermerkes oder einer Aufenthaltsbewilligung

    § 113 Übergangsbestimmungen für Dokumente, Sichtvermerke und Aufenthaltsbewilligungen

    § 114 Übergangsbestimmungen für Schubhaftbescheide, Aufenthaltsverbote und Ausweisungen

    § 115 Gemeinsame Bestimmungen für höchstgerichtliche Verfahren

    § 116 Verweisungen

    § 117 Vollziehung 1. Hauptstück Begriffsbestimmungen

    § 1. (1) Fremder ist, wer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt.

    (2) Einreise ist das Betreten, Ausreise das Verlassen des Bundesgebietes.

    (3) Durchreise ist das Durchqueren des Bundesgebietes samt den hiefür unerläßlichen Unterbrechungen.

    (4) Reisedokument ist ein Reisepaß, Paßersatz oder ein sonstiges durch Bundesgesetz, Verordnung oder auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen für Reisen anerkanntes Dokument. Ausländische Reisedokumente genießen den strafrechtlichen Schutz inländischer öffentlicher Urkunden (§§ 224 und 227 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974).

    (5) Ein Reisedokument ist gültig, wenn es von einem hiezu berechtigten Völkerrechtssubjekt ausgestellt wurde, die Identität des Inhabers zweifelsfrei wiedergibt, zeitlich gültig ist und sein Geltungsbereich die Republik Österreich umfaßt. Außer bei Konventionsreisepässen und Reisedokumenten,

    die für Staatenlose oder für Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit ausgestellt werden, muß auch die Staatsangehörigkeit des Inhabers zweifelsfrei wiedergegeben werden. Die Anbringung von Zusatzblättern im Reisedokument muß bescheinigt sein.

    (6) Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) ist das Übereinkommen vom 19. Juni 1990

    zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, BGBl. III Nr. 90/1997.

    (7) Beitrittsübereinkommen ist das Übereinkommen vom 28. April 1995 über den Beitritt

    Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997.

    (8) Vertragsstaat ist ein Staat, für den das Beitrittsübereinkommen in Kraft gesetzt ist.

    (9) EWR-Bürger sind Fremde, die Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) sind.

    (10) Drittstaaten sind Staaten, die nicht Vertragspartei des EWR-Abkommens sind, Drittstaatsangehörige sind Fremde, die nicht EWR-Bürger sind.

    (11) Grenzgänger sind Fremde, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat haben, in den sie täglich zurückkehren, und die sich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einem unmittelbar an diesen Staat grenzenden politischen Bezirk in Österreich oder in den Freistädten Eisenstadt oder Rust aufhalten.

    (12) Pendler sind Fremde, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat haben, in den sie täglich zurückkehren und die sich – ohne Grenzgänger zu sein – zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in

    Österreich aufhalten.

  7. Hauptstück Ein- und Ausreise von Fremden 1. Abschnitt Paßpflicht Notwendigkeit eines gültigen Reisedokumentes

    § 2. (1) Fremde brauchen für die Einreise, während des Aufenthaltes und für die Ausreise einen gültigen Reisepaß (Paßpflicht), soweit nicht anderes bundesgesetzlich oder durch zwischenstaatliche Vereinbarungen bestimmt wird oder internationalen Gepflogenheiten entspricht.

    (2) Sofern öffentliche...

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