Entscheidungs 11Os133/18w. OGH, 11-12-2018
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:2018:0110OS00133.18W.1211.000 |
Date | 11 Diciembre 2018 |
Judgement Number | 11Os133/18w |
Record Number | JJT_20181211_OGH0002_0110OS00133_18W0000_000 |
Court | Oberster Gerichtshof (Österreich) |
Der Oberste Gerichtshof hat am 11. Dezember 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger und Mag. Fürnkranz und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl als weitere Richter in Gegenwart der Kontr. Ziegler als Schriftführerin in der Strafsache gegen Araaye A***** und weitere Angeklagte wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1, Abs 2 Z 2, Abs 4 Z 3 SMG und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten Araaye A***** und Mohammed S***** gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 19. Juni 2018, GZ 63 Hv 65/16p-151, weiters über die Beschwerden der Angeklagten gegen Beschlüsse nach § 494a StPO nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen.
Zur Entscheidung über die Berufungen und die Beschwerden werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet.
Den Angeklagten A***** und S***** fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.
Gründe:
Mit dem angefochtenen (im zweiten Rechtsgang ergangenen) Urteil, das auch einen unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Mitangeklagten Dahir Sh***** enthält, wurden Araaye A***** und Mohamed S***** unter Einbeziehung der – durch das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs vom 10. April 2018, 11 Os 75/17i, ON 139 der Hv-Akten, rechtskräftig gewordenen – Schuldsprüche des ersten Rechtsgangs nunmehr je des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 dritter Fall, Abs 2 Z 3, Abs 4 Z 1 SMG, § 15 StGB (I./A./), des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 zweiter Fall, Abs 3 SMG (I./B./), des Verbrechens des Handels mit psychotropen Stoffen nach § 31a Abs 1 dritter Fall, Abs 2, Abs 3 SMG, § 15 StGB (II./A./) und des Verbrechens der Vorbereitung des Handels mit psychotropen Stoffen nach § 31 Abs 1 zweiter Fall, Abs 2, Abs 3 SMG (II./B./) schuldig erkannt.
Danach haben sie die ihnen laut den (in Rechtskraft erwachsenen und im Folgenden des leichteren Verständnisses wegen wiedergegebenen) Schuldsprüchen des Urteils des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 22. März 2017, GZ 63 Hv 65/16p-121, angelasteten Taten jeweils als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begangen, wobei sie...
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