Entscheidungs 13Os5/21s. OGH, 16-03-2021

ECLIECLI:AT:OGH0002:2021:0130OS00005.21S.0316.000
Judgement Number13Os5/21s
Record NumberJJT_20210316_OGH0002_0130OS00005_21S0000_000
Date16 Marzo 2021
CourtOberster Gerichtshof (Österreich)
Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 16. März 2021 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner und Dr. Setz-Hummel LL.M. in Gegenwart der Schriftführerin Mag. Pateisky in der Strafsache gegen Adem K***** wegen des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 14. Oktober 2020, GZ 55 Hv 64/18k-35, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen.

Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet.

Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Text

Gründe:

[1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde Adem K***** eines Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB schuldig erkannt.

[2] Danach hat er am 26. Jänner 2018 in W***** Ahmad A***** mit einer Verletzung am Körper gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, indem er ihn am Nacken packte und seinen Kopf in Richtung einer heißen Fritteuse drückte.

Rechtliche Beurteilung

[3] Dagegen wendet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5a StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten.

[4] Die Feststellung, wonach der Angeklagte den Kopf des Opfers „in Richtung des heißen Öles der Fritteuse“ „drückte“ (US 3), erschlossen die Tatrichter nicht allein aus Zeugenaussagen des Ahmad...

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