Entscheidungs 7Ob231/18y. OGH, 30-01-2019

ECLIECLI:AT:OGH0002:2019:0070OB00231.18Y.0130.000
Judgement Number7Ob231/18y
Date30 Enero 2019
Record NumberJJT_20190130_OGH0002_0070OB00231_18Y0000_000
CourtOberster Gerichtshof (Österreich)
Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Kalivoda als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen und Hofräte Hon.-Prof. Dr. Höllwerth, Dr. E. Solé, Mag. Malesich und MMag. Matzka als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** L*****, vertreten durch die Vogl Rechtsanwalt GmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Partei H***** AG *****, vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 6.103,64 EUR sA, infolge der Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Handelsgerichts Wien als Berufungsgericht vom 17. August 2018, GZ 60 R 62/18z-12, womit das Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien vom 28. März 2018, GZ 13 C 709/17k-8, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Das Verfahren 7 Ob 231/18y wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über das Vorabentscheidungsersuchen vom 12. Juli 2018 des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien (GZ 13 C 738/17z-12 [13 C 8/18y, 13 C 21/18k und 13 C 2/18s]), Rechtssache C-479/18, UNIQA Österreich Versicherungen ua, unterbrochen.

Nach Ergehen dieser Vorabentscheidung wird das Verfahren von Amts wegen fortgesetzt.

Text

Begründung:

Die Klägerin unterfertigte am 12. August 2010 bei der Beklagten einen Antrag auf Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Im Antrag wurde sie schriftlich wie folgt auf ihr Rücktrittsrecht hingewiesen:

Rücktrittsrecht (…)

Rücktrittsrecht nach § 5b VersVG: Sie können binnen zweier Wochen schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn Ihnen nicht (...)

Rücktrittsrecht nach § 165a VersVG: Sie können binnen 30 Tagen nach Verständigung vom Zustandekommen des Vertrages zurücktreten.“

In der Folge kam es zur Polizzierung der Lebensversicherung zu Versicherungsschein-Nummer ***** mit dem Versicherungsbeginn 1. Dezember 2010 und dem Vertragsende 1. Dezember 2037; der (undatierte) Versicherungsschein enthielt folgende

Wichtige Hinweise

1. Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG:

Wenn Sie als Antragsteller Ihre Vertragserklärung weder in unseren für geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem Stand abgegeben haben, so können Sie vom Vertragsantrag oder vom Vertrag schriftlich zurücktreten. (…)

2. Rücktrittsrecht nach § 3a KSchG:

Sie können binnen einer Woche schriftlich vom Antrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn (…).

3. Rücktrittsrecht nach § 5b VersVG:

Sie können binnen zweier Wochen schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn (…). Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach...

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