Entscheidungstexte nº B2251/97 B2594/97. VfGH. 10-03-1999

Date10 Marzo 1999
10.03.1999
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 6
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
10.03.1999
Geschäftszahl
B2251/97,B2594/97
Sammlungsnummer
15450
Leitsatz
Vorlage zweier Fragen betreffend die Qualifikation einer Energieabgabevergütung als staatlic he Beihilfe im
Sinne des EG-Vertrages zur Vorabentscheidung an den EuGH
Spruch
1. Dem Gerichtshof der Europäischen Ge meinschaften werden folgende Fra gen zur Vorabentscheidung
vorgelegt:
Frage 1:
Sind gesetzliche Maßnahmen eines Mitgliedstaates, die eine teilweise Vergütung von Energieabgaben au f
Erdgas und elektrische Energie vorsehen, diese Vergütung aber nur Unternehmen gewähren, deren Schwerpunkt
nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, als staatliche B eihilfe im Sinne des
Artikel 92 EGV anzusehen?
Frage 2:
Bei Bejahung der ersten Frage: Ist eine derartige gesetzliche Maßnahme auch dann als Beihilfe gemäß
Artikel 92 EGV anzusehen, wenn sie allen Unternehmen ohne Rücksicht darauf gewährt wird, ob deren
Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht?
2. Die Beschwerdeverfahren werden nach der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen
Gemeinschaften über die ihm vorgelegten Fragen fortgesetzt werden.
Begründung
Begründung:
I. Sachverhalt der Anlaßverfahren:
Beim Verfassungsgerichtshof si nd zwei auf Artikel 144 Ab satz 1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
gestützte Beschwerden anhängig, denen folgender Sachverhalt zugrundeliegt:
1. A GmbH:
1.1. Gegenstand des Unternehmens der beschwerdeführenden Gesellschaft ist u nter anderem der Bau und der
Betrieb von Transportleitungen für Rohöl. Am 18. Juni 1996 brachte die beschwerdeführende Gesellschaft beim
Finanzamt Klagenfurt einen auf das Energieabgabenvergütungsgesetz gestützten Antrag auf Vergütung von
Energieabgaben auf elektrische Energie für das J ahr 1996 ein. Mit dem am 1. Juli 1997 zugestellten Bescheid

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