Entscheidungstexte nº E4624/2024 (E4624/2024-15.... VfGH. 24-06-2025

ECLIECLI:AT:VFGH:2025:E4624.2024
Date24 June 2025
VERFASSUNGSGERICHTSHOF
Verfassungsgerichtshof
Freyung 8, A-1010 Wien
www.verfassungsgerichtshof.at
E 4624/2024-15
24. Juni 2025
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten
DDr. Christoph GRABENWARTER,
in Anwesenheit der Vizepräsidentin
Dr. Verena MADNER
und der Mitglieder
Dr. Markus ACHATZ,
Dr. Sieglinde GAHLEITNER,
Dr. Andreas HAUER,
Dr. Michael HOLOUBEK,
Dr. Angela JULCHER,
Dr. Georg LIENBACHER,
Dr. Michael MAYRHOFER,
Dr. Stefan PERNER,
Dr. Michael RAMI und
Dr. Ingrid SIESS-SCHERZ
sowie des Ersatzmitgliedes
MMag. Dr. Barbara LEITL-STAUDINGER
als Stimmführer, im Beisein des verfassungsrechtlichen Mitarbeiters
Dr. Martin DORR
als Schriftführer,
E 4624/2024-15
24.06.2025
2 von 55
in der Beschwerdesache des ***, vertreten durch die Scheer Rechtsanwalt GmbH,
Wollzeile 29, 1010 Wien, gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes
vom 17. Oktober 2024, Z I403 2300473-1/2E, in seiner heutigen nichtöffentlichen
Sitzung gemäß Art. 144 B-VG zu Recht erkannt:
I. 1. Die in BGBl. II Nr. 49/2025 gemäß § 86a VfGG kundgemachten Rechts-
fragen werden wie folgt beantwortet:
§ 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Erhebung eines ORF-Beitrags 2024
(ORF-Beitrags-Gesetz 2024), BGBl. I Nr. 112/2023, der die Beitragspflicht im
privaten Bereich für jede im Inland gelegene Adresse vorsieht, an der zumin-
dest eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister
eingetragen ist, verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen
das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums.
§ 3 Abs. 2 ORF-Beitrags-Gesetz 2024, BGBl. I Nr. 112/2023, der die an einer
Adresse mit Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister eingetragenen voll-
jährigen Personen zu Gesamtschuldnern im Sinne des § 6 BAO bestimmt und
anordnet, dass von diesen der ORF-Beitrag nur einmal zu entrichten ist, ver-
stößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Aus § 31 Abs. 19 bis 22 des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rund-
funk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984, idF BGBl. I Nr. 112/2023
ergibt sich in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Art. 18
Abs. 1 B-VG, dass der ORF-Beitrag für den Übergangszeitraum von Gesetzes
wegen festgelegt ist.
Die in § 10 Abs. 1 ORF-Beitrags-Gesetz 2024, BGBl. I Nr. 112/2023, angeord-
nete Betrauung der ORF-Beitrags Service GmbH mit der Erhebung des
ORF-Beitrags sowie sonstiger damit verbundener Abgaben, der Ermittlung al-
ler Beitragsschuldner sowie der Entscheidung über die Befreiung von der Bei-
tragspflicht entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben des
Art. 20 Abs. 1 B-VG.
Die mit § 31 ORF-G, BGBl. Nr. 379/1984, idF BGBl. I Nr. 112/2023 und dem
ORF-Beitrags-Gesetz 2024, BGBl. I Nr. 112/2023, erfolgte Neuregelung der
E 4624/2024-15
24.06.2025
3 von 55
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bewirkt keinen unzuläs-
sigen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung.
§ 13 und § 17 Abs. 7 und Abs. 8 ORF-Beitrags-Gesetz 2024,
BGBl. I Nr. 112/2023, verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Datenschutz.
2. Auf die mit der Kundmachung eintretenden, in § 86a Abs. 4 VfGG genann-
ten Rechtsfolgen wird verwiesen.
3. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Spruch-
punkte 1. und 2. dieses Erkenntnisses im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
II. 1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in ei-
nem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung
einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
2. Die Beschwerde wird abgewiesen.
Entscheidungsgründe
I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren
1. Der Beschwerdeführer ist volljährig und hat seit 25. April 1988 seinen Haupt-
wohnsitz an einer näher bezeichneten, im Inland gelegenen Adresse im Zentralen
Melderegister gemeldet. Mit Mitteilung vom 5. Jänner 2024 wurde der Beschwer-
deführer von der ORF-Beitrags Service GmbH aufgefordert, für den Zeitraum vom
1. Jänner bis 31. März 2024 den ORF-Beitrag in Höhe von € 45,90 bis 1. Februar
2024 zu zahlen. Mit Schreiben vom 17. Jänner 2024 beantragte der Beschwerde-
führer die bescheidmäßige Festsetzung des ORF-Beitrags für das Jahr 2024.
2. Mit Bescheid vom 2. Juli 2024, Beitragsnummer 6161000787, schrieb die
ORF-Beitrags Service GmbH dem Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 1. Jän-
ner 2024 bis 31. März 2024 den ORF-Beitrag in Höhe von € 45,90 vor und sprach
aus, dass der ORF-Beitrag seit 1. Februar 2024 fällig und binnen vier Wochen ab
Zustellung des Bescheides zur Einzahlung zu bringen sei.
1
2

Um weiterzulesen

Jetzt Kostenlos Starten

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT