Entscheidungstexte nº G76/02 ua V22/02 ua. VfGH. 02-03-2005

Date02 Marzo 2005
02.03.2005
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 9
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
02.03.2005
Geschäftszahl
G76/02 ua, V22/02 ua
Sammlungsnummer
17464
Leitsatz
Verfassungswidrigkeit der Bestimmung über die Höhe der Kanalbenützungs gebühren im Burgenländischen
Kanalabgabegesetz infolge verfassungswidriger Beschränkung des durch die Finanzausgleichsgesetze
eingeräumten Freiraumes; keine Aufhebung der Ver ordnungsbestimmungen über die Gebührenhöhe im Hinblick
auf die finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen
Spruch
I. §11 Abs1 des Gesetzes über die Einhebung von Kanalab gaben (Kanalabgabegesetz - KAbG), LGBl. für das
Burgenland 41/1984, in der Fassung des Gesetzes, mit dem das Kana labgabegesetz geändert wird, LGBl.
37/1990, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Landeshauptmann des Burgenla ndes ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser A ussprüche im
Landesgesetzblatt verpflichtet.
II. Den Anträgen auf Aufhebung
1. §2 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pamhagen vom 29. April 1996 über die
Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr,
2. §2 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pamhagen vom 11. April 1997 über die
Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr,
3. §2 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pamhagen vom 17. September 1998
über die Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr,
4. §2 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pamhagen vom 19. Feber 1999 über die
Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr,
5. §2 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pamhagen vom 19. Feber 1999 über die
Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr in Verbindung mit Z5 der Verordnung des Gemeinderates der
Großgemeinde Pamha gen vom 28. Dezember 1999, womit die Wirksamkeit nachstehender Verordnungen [ua.
der Verordnung vom 19. Feber 1999] auf das Finanzjahr 2000 erstreckt wird und
6. §2 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pamha gen vom 30. Jänner 2001 über die
Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr
als gesetzwidrig, wird keine Folge gegeben.

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