Entscheidungstexte nº UA4/2021. VfGH. 10-05-2021

ECLIECLI:AT:VFGH:2021:UA4.2021
Date10 Mayo 2021
VERFASSUNGSGERICHTSHOF
Verfassungsgerichtshof
Freyung 8, A-1010 Wien
www.verfassungsgerichtshof.at
UA 4/2021-18
10. Mai 2021
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten
DDr. Christoph GRABENWARTER,
in Anwesenheit der Vizepräsidentin
Dr. Verena MADNER
und der Mitglieder
Dr. Markus ACHATZ,
Dr. Sieglinde GAHLEITNER,
Dr. Andreas HAUER,
Dr. Christoph HERBST,
Dr. Michael HOLOUBEK,
Dr. Helmut HÖRTENHUBER,
Dr. Claudia KAHR,
Dr. Georg LIENBACHER,
Dr. Michael RAMI,
Dr. Johannes SCHNIZER und
Dr. Ingrid SIESS-SCHERZ
sowie des Ersatzmitgliedes
MMag. Dr. Barbara LEITL-STAUDINGER
als Stimmführer, im Beisein der verfassungsrechtlichen Mitarbeiterin
Dr. Martina LAIS
als Schriftführerin,
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über den Antrag der Abgeordneten zum Nationalrat 1. Kai Jan KRAINER,
2. Dr. Stephanie KRISPER, 3. Christian HAFENECKER, MA, 4. Dr. Christoph
MATZNETTER und 5. Eva Maria HOLZLEITNER, BSc, alle Parlament, Stuben-
ring 8-10, 1010 Wien, in seiner heutigen nichtöffentlichen Sitzung gemäß
Art. 138b Abs. 1 Z 4 B-VG zu Recht erkannt:
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss betreffend
mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Un-
tersuchungsausschuss) folgende Akten und Unterlagen unverzüglich vorzulegen:
1) vollständige E-Mailpostfächer der BundeskanzlerInnen und BundesministerIn-
nen im Bundeskanzleramt, insbesondere sebastian.kurz@bka.gv.at sowie
gernot.bluemel@bka.gv.at, aus dem Untersuchungszeitraum, sowie
E-Mailnachrichten dieser Absender, die von Bediensteten des Bundeskanzler-
amts in dieser Zeit
a) ausgedruckt wurden,
b) abgespeichert wurden,
c) veraktet wurden,
d) empfangen wurden,
e) in an sie weitergeleiteten E-Mails enthalten sind,
oder von diesen an die genannten E-Mailpostfächer gesendet wurden;
2) vollständige E-Mailpostfächer zu kabhbk@bka.gv.at und
kanzlei.kabinett@bka.gv.at sowie gleichartige, nicht angeführte Postfächer
von Kanzleien der Regierungsmitglieder oder Kabinette aus dem Untersu-
chungszeitraum, sowie E-Mailnachrichten dieser Absender, die von Bedienste-
ten des Bundeskanzleramts in dieser Zeit
a) ausgedruckt wurden,
b) abgespeichert wurden,
c) veraktet wurden,
d) empfangen wurden,
e) in an sie weitergeleiteten E-Mails enthalten sind,
oder von diesen an die genannten E-Mailpostfächer gesendet wurden;
3) vollständige E-Mailpostfächer der BKA-Bediensteten *****, *****, *****,
*****, *****, *****, *****, *****, *****,
*****, *****, *****, *****, ***** und ***** aus dem Untersu-
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chungszeitraum sowie E-Mailnachrichten dieser Absender, die von Bedienste-
ten des Bundeskanzleramts in dieser Zeit
a) ausgedruckt wurden,
b) abgespeichert wurden,
c) veraktet wurden,
d) empfangen wurden,
e) in an sie weitergeleiteten E-Mails enthalten sind,
oder von diesen an die genannten E-Mailpostfächer gesendet wurden;
4) lokal oder serverseitig gespeicherte Dateien der unter 1) und 3) genannten
Personen;
soweit diese dem Ibiza-Untersuchungsausschuss nicht bereits vorgelegt worden
sind.
Entscheidungsgründe
I. Antrag
Mit ihrem auf Art. 138b Abs. 1 Z 4 B-VG gestützten Antrag begehren die Ein-
schreiter,
"der Verfassungsgerichtshof möge aussprechen, dass der Bundeskanzler ver-
pflichtet ist, dem Ibiza-Untersuchungsausschuss unverzüglich die folgenden
Akten und Unterlagen vorzulegen:
1) Vollständige E-Mailpostfächer der BundeskanzlerInnen und Bundesministe-
rInnen im Bundeskanzleramt; insbesondere sebastian.kurz@bka.gv.at sowie
gernot.bluemel@bka.gv.at, aus dem Untersuchungszeitraum, sowie
E-Mailnachrichten dieser Absender, die von Bediensteten des Bundeskanzler-
amts in dieser Zeit
a) ausgedruckt,
b) abgespeichert,
c) veraktet,
d) empfangen,
e) in an sie weitergeleiteten E-Mails enthalten sind,
oder von diesen an die genannten E-Mailpostfächer gesendet wurden;
2) Vollständige E-Mailpostfächer zu kabhbk@bka.gv.at und
kanzlei.kabinett@bka.gv.at sowie gleichartige, nicht angeführte Postfächer
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