Entscheidungstexte nº UA77/2022 ua. VfGH. 23-09-2022

ECLIECLI:AT:VFGH:2022:UA77.2022
Date23 September 2022
VERFASSUNGSGERICHTSHOF
Verfassungsgerichtshof
Freyung 8, A-1010 Wien
www.verfassungsgerichtshof.at
UA 77/2022-10, UA 85/2022-10
23. September 2022
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten
DDr. Christoph GRABENWARTER,
in Anwesenheit der Vizepräsidentin
Dr. Verena MADNER
und der Mitglieder
Dr. Markus ACHATZ,
Dr. Sieglinde GAHLEITNER,
Dr. Andreas HAUER,
Dr. Christoph HERBST,
Dr. Michael HOLOUBEK,
Dr. Helmut HÖRTENHUBER,
Dr. Claudia KAHR,
Dr. Georg LIENBACHER,
Dr. Michael MAYRHOFER,
Dr. Michael RAMI,
Dr. Johannes SCHNIZER und
Dr. Ingrid SIESS-SCHERZ
als Stimmführer, im Beisein der verfassungsrechtlichen Mitarbeiterin
Mag. Nina KREN, MA
als Schriftführerin,
UA 77/2022-10,
UA 85/2022-10
23.09.2022
2 von 68
über den Antrag der Abgeordneten zum Nationalrat 1. Andreas HANGER, 2. Chris-
tian STOCKER, 3. Corinna SCHARZENBERGER und 4. Peter WEIDINGER, alle pA Par-
lamentsklub der Österreichischen Volkspartei, Heldenplatz 11, 1017 Wien, in sei-
ner heutigen nichtöffentlichen Sitzung gemäß Art. 138b Abs. 1 Z 4 B-VG zu Recht
erkannt:
I. Der Antrag wird zurückgewiesen, soweit er sich auf die Feststellung der
Rechtswidrigkeit der Weigerung der Bundesministerin für Klimaschutz, Um-
welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bezieht, der in der
27. Sitzung des Untersuchungsausschusses betreffend Klärung von Korrupti-
onsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersu-
chungsausschuss) am 14. Juli 2022 wirksam gewordenen Aufforderung ge-
mäß § 27 Abs. 4 VO-UA, Beilage LXXXIV, nachzukommen.
II. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Entscheidungsgründe
I. Antrag
Mit ihrem auf Art. 138b Abs. 1 Z 4 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschrei-
ter,
"der Verfassungsgerichtshof möge feststellen,
dass die Weigerung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie, der Aufforderung vom 14.07.2022 ge-
mäß § 27 Abs. 4 VO-UA in der 27. Sitzung des Untersuchungsausschusses,
Blg. LXXXIV (Beilage ./5), nachzukommen rechtswidrig ist,
sowie ferner,
dass die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno-
vation und Technologie dem ergänzenden Beweisverlangen unverzüglich zu
entsprechen hat und die Akten und Unterlagen, die in der in der 27. Sitzung
des Untersuchungsausschusses gemäß § 27 Abs. 4 VO-UA eingebrachten Auf-
forderung vom 14.07.2022, Blg. LXXXIV (Beilage ./5), bezeichnet sind, unver-
züglich dem Untersuchungsausschuss zu übermitteln hat."
1
UA 77/2022-10,
UA 85/2022-10
23.09.2022
3 von 68
II. Rechtslage
1. Art. 53 und Art. 138b Abs. 1 Z 4 B-VG, BGBl. 1/1930, idF BGBl. I 101/2014 lauten:
"Artikel 53. (1) Der Nationalrat kann durch Beschluss Untersuchungsausschüsse
einsetzen. Darüber hinaus ist auf Verlangen eines Viertels seiner Mitglieder ein
Untersuchungsausschuss einzusetzen.
(2) Gegenstand der Untersuchung ist ein bestimmter abgeschlossener Vorgang im
Bereich der Vollziehung des Bundes. Das schließt alle Tätigkeiten von Organen des
Bundes, durch die der Bund, unabhängig von der Höhe der Beteiligung, wirtschaft-
liche Beteiligungs- und Aufsichtsrechte wahrnimmt, ein. Eine Überprüfung der
Rechtsprechung ist ausgeschlossen.
(3) Alle Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindever-
bände sowie der sonstigen Selbstverwaltungskörper haben einem Untersuchungs-
ausschuss auf Verlangen im Umfang des Gegenstandes der Untersuchung ihre Ak-
ten und Unterlagen vorzulegen und dem Ersuchen eines Untersuchungsausschus-
ses um Beweiserhebungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Untersu-
chung Folge zu leisten. Dies gilt nicht für die Vorlage von Akten und Unterlagen,
deren Bekanntwerden Quellen im Sinne des Art. 52a Abs. 2 gefährden würde.
(4) Die Verpflichtung gemäß Abs. 3 besteht nicht, soweit die rechtmäßige Willens-
bildung der Bundesregierung oder von einzelnen ihrer Mitglieder oder ihre unmit-
telbare Vorbereitung beeinträchtigt wird.
(5) Nähere Bestimmungen trifft das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des
Nationalrates. In diesem können eine Mitwirkung der Mitglieder der Volksanwalt-
schaft sowie besondere Bestimmungen über die Vertretung des Vorsitzenden und
die Vorsitzführung vorgesehen werden. Es hat auch vorzusehen, in welchem Um-
fang der Untersuchungsausschuss Zwangsmaßnahmen beschließen und um deren
Anordnung oder Durchführung ersuchen kann."
"Artikel 138b. (1) Der Verfassungsgerichtshof erkennt über
[…]
4. Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Untersuchungsausschuss des Na-
tionalrates, einem Viertel seiner Mitglieder und informationspflichtigen Organen
über die Verpflichtung, dem Untersuchungsausschuss Informationen zur Verfü-
gung zu stellen, auf Antrag des Untersuchungsausschusses, eines Viertels seiner
Mitglieder oder des informationspflichtigen Organs;
[…]"
2

Um weiterzulesen

Jetzt Kostenlos Starten

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten

Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex

  • Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform

  • Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben

  • Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen

  • Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten

  • Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien

  • Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

vLex

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT