Entscheidungstexte nº V42/94. VfGH. 04-12-1995

Date04 Diciembre 1995
04.12.1995
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 8
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
04.12.1995
Geschäftszahl
V42/94
Sammlungsnummer
14384
Leitsatz
Aufhebung von Verbotsbestimmungen hinsichtlich des Ablagerns von Abfällen und der
Gewässerverunreinigung in einer ortspolizeilichen Verordnung einer Gemeinde wegen Ve rstoßes gegen bundes-
und lan desrechtliche Bestimmungen des Wa sserrechts und des Abfal lrechts; keine Rechtswidrigkeit de s
Badeverbots, des Kampierverbots sowie der Strafdrohung für dessen Nichtbeachtung und des Fahrve rbots in
derselben Verordnung aufgrund gesetzlicher Deckung bzw Erfüllung der Anforderungen für die E rlassung
ortspolizeilicher Ver ordnungen; das örtliche Gemeinschaftsleben störender Charakter einer ungehinderten
Nutzung eines Baggersees zu Badezwecken
Spruch
I. 1. Die Wortfolge "das Ablagern oder Wegwerfen von Abfällen sowie jede Veru nreinigung oder Gefährdung
des Grundwassers" im §1 der Ver ordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Nenzing vom 4. Juli 1984 in
der Fassung der Verordnung vom 2. April 1985, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 15. April
bis 9. Mai 1985, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Die Vorarlber ger La ndesregierung ist zur unverzüglichen K undmachung dieses Ausspruchs i m
Landesgesetzblatt verpflichtet.
II. Im übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Begründung
Entscheidungsgründe:
I. 1. Mit dem auf Art148 i Abs2 B-VG in Verbindung mit Art58 Abs2 der Vorarlbe rger Landesverfassung,
LGBl. 30/1984, gestützten Antrag begehrt der Landesvolksanwalt von Vorarlberg die Aufhebung der
ortspolizeilichen Verordnung der Gemeindevertretung von Nenzing vom 4. Juli 1984 (Kundmachung durch
Anschlag an der Amtstafel vom 5. Juli 1984 bis 24. Juli 1984) idF des Beschlusses der Gemeindevertretung vom
2. April 1985 (Kundmachung durch Anschlag an der Amtstafel vom 15. April 1985 bis 9. Mai 1985)
"I. zur Gänze,
in eventu
II. bezüglich der in §1 der Verordnung idgF enthaltenen Wortfolgen
'das Baden,',
'die Aufstellung von Zelten, Wohnwagen und ähnlichen beweglichen
Unterkünften,',

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